Zudem soll das Renteneintrittsalter an die steigende Lebenserwartung angepasst werden, fordern die Jungen Unternehmer: zunächst auf 68 Jahre, anschließend nach einem dynamischen Modell, das sich an der Steigerung der Lebenserwartung orientiert. Eine Mindesthaltelinie für das Rentenniveau soll es nicht mehr geben. Hierzu sei anzumerken, dass die Wirtschaftsweisen in ihrem Jahresgutachten auch Reformvorschläge diskutieren, die Unternehmer selbst betreffen - etwa die Einbeziehung von Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung. Diese Punkte fehlen hier völlig.

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Auch die gesetzliche Krankenversicherung ist aus Sicht der Jungen Unternehmer dringend reformbedürftig: einerseits, weil die Gesellschaft altert, was statistisch mit höheren Gesundheitskosten einhergeht, zum anderen wegen des medizinischen Fortschritts: Er führt dazu, dass das Leistungsspektrum stetig ausgeweitet wird, während gleichzeitig die Kosten für Therapien nicht sinken. Beides zusammengerechnet, müsste der GKV-Beitragssatz nach dem errechneten Szenario der Ökonomen von 16,3 Prozent im Jahr 2024 auf 25 Prozent in 2080 steigen: wobei anzumerken ist, dass hier mit einem eher ungünstigen Trend und einem sehr hohen Kostendruck gerechnet wird.

GKV-Reform: Selbstbehalte und Kontaktpauschale

Als eher unpopulär könnten sich auch die Reformvorschläge der beiden Autoren für die gesetzliche Krankenversicherung erweisen. Die Wiedereinführung der Praxisgebühr (unter dem Begriff „Kontaktpauschale“) und die Möglichkeit der Krankenkassen, Selektivverträge mit Selbstbehalten durchzusetzen, könnten zu Lasten chronisch Kranker und Schwerstkranker gehen, wie die Autoren indirekt zugeben müssen.

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Die Kontaktpauschale soll 15 Euro je Kontakt bei ambulanten Ärzten und Zahnärzten betragen. Bei durchschnittlich 15 Arztkontakten und zwei Zahnarztkontakten pro Jahr beziffern die Autoren das Einsparpotential auf 15 Milliarden Euro jährlich. Den Einwand, dass damit gerade Menschen mit geringem Einkommen davon abgehalten werden einen Arzt aufzusuchen und es infolgedessen zu noch schwereren Folgeerkrankungen kommt, weil schwere Krankheiten nicht rechtzeitig erkannt werden, halten sie entgegen, dass es bereits heute eine Belastungsgrenze nach § 62 SGB V gebe, "welche die Ausgaben für die GKV für Versicherte auf zwei Prozent und bei chronisch Kranken auf ein Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt begrenzt". Zusätzliches Einsparpotential sehen die beiden Autoren durch die zunehmende Digitalisierung von Prozessen - und damit den Abbau ineffizienter und bürokratischer Vorgänge, die ebenfalls Geld verschlingen.

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