Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Art Doppelfunktion: Einerseits hat sie als vergleichsweise junge Aufgabe eine Verbraucherschutzfunktion. Andererseits hat sie aber vor allem auch die Aufgabe, über die Stabilität von Versicherern und Finanzdienstleistern zu wachen. Beide Aufgaben sind untrennbar miteinander verbunden und erfordern mitunter einen Balanceakt zwischen beiden Polen. Umso mehr lässt aufhorchen, dass die Behörde in ihrem jüngsten BaFin-Journal die Versicherer auffordert, im Schaden- und Unfallgeschäft höhere Preise durchzusetzen und vermehrt Rückstellungen zu bilden. Zumindest die erstgenannte Forderung dürfte bei den Kundinnen und Kunden auf wenig Gegenliebe stoßen.

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Versicherer für steigende Schadenkosten nicht ausreichend gewappnet

Die BaFin beobachtet derzeit, dass die Versicherer die Inflation bei den Schäden unterschätzen und mit zu optimistischen Erwartungen in die Zukunft blicken. „In Deutschland sind die Preise in den Jahren 2022 und 2023 deutlich gestiegen. Das haben nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher gespürt, sondern auch die Versicherer“, schreibt die Behörde. Die Inflation sei vor allem für die Unfallversicherer relevant - eine These, die zumindest diskutabel ist, da sich zum Beispiel auch Gesundheits- und Pflegeleistungen enorm verteuert haben. „Allerdings reicht hier der Blick auf den Verbraucherpreisindex, den das Statistische Bundesamt und die Europäische Zentralbank erheben, nicht aus. Die Versicherer müssen auch die Schadeninflation betrachten. Das sind beispielsweise die Kosten für Material und Reparaturen oder die medizinische Versorgung“, mahnt die BaFin.

Zwar sei der Verbraucherpreisindex zuletzt gegenüber den Vormonaten gesunken, argumentiert die BaFin, aber die Schadeninflation sei weiter hoch. Darauf würden wichtige Indikatoren hindeuten: „Der Reparaturkostenindex in der Kfz-Versicherung zeigt beispielsweise im 3. Quartal 2023 mit fast 8 Prozent einen ähnlich hohen Preisanstieg gegenüber dem Vorjahr wie im Jahr 2022, zudem steigen die Kosten der medizinischen Versorgung. Und auch die Löhne legen zu: nominal stiegen sie im 3. Quartal 2023 gegenüber dem Vorjahresquartal um 6,3 Prozent, real, also nach Abzug der Inflation, um 0,6 Prozent“, schreibt die Behörde.

Die Schadeninflation müsse daher weit oben auf der Agenda der Versicherer bleiben, fordert die Behörde. Und droht aufsichtsrechtliche Maßnahmen an: "Die entsprechenden Inflationsrisiken bestehen weiterhin. Wie im Vorjahr wird die BaFin daher sehr genau analysieren, wie die Unternehmen die Schadeninflation in ihrem Jahresabschluss 2023 berücksichtigen – und bei Bedarf eingreifen“.

“Die BaFin hatte bereits 2022 klargemacht: Sie erwartet, dass die Unternehmen die Inflation angemessen berücksichtigen. Die Inflationserwartungen fließen in die versicherungstechnischen Rückstellungen unter Solvency II ein. Rechnen die Unternehmen mit steigenden Preisen, erhöht das unter sonst gleichen Bedingungen tendenziell die Rückstellungen“, warnt die Behörde. So sollen Unternehmen, die nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) bilanzieren, bei Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen Abwicklungsverluste vermeiden - und prüfen, ob höhere Rückstellungen notwendig sind.

Annahmen der Versicherer zu optimistisch

Die Versicherer sind gesetzlich verpflichtet, versicherungstechnische Rückstellungen zu bilden, um zukünftige Schadenzahlungen abzusichern. Dabei müssen sie auch die erwartete Inflation einrechnen. Die BaFin kritisiert, dass viele Schaden- und Unfallversicherer bei der Bildung ihrer Rückstellungen zu schnell dazu übergegangen sind, ein Inflationsniveau anzunehmen, wie es vor der Ukraine- und Corona-Krise herrschte. Im Jahr 2019 lag die Inflation zum Beispiel laut Statistischem Bundesamt bei 1,4 Prozent. „Für das Jahr 2023 lagen die Annahmen über die Schadeninflation teilweise deutlich unter einschlägigen repräsentativen Inflationsindizes. Zudem haben viele Unternehmen überhaupt keine Einschätzung über die historische Inflation getroffen“, kritisiert die Behörde.

“Es ist klar: Für den Bilanzstichtag 2023 müssen viele Versicherer nachbessern. Denn sie müssen gemäß § 75 Abs. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) ihre versicherungstechnischen Rückstellungen vorsichtig, verlässlich und objektiv bewerten“, schreibt die Behörde. Und auch höhere Prämien seien notwendig: vor allem, wenn die Rückstellungen nach dem Handelsgesetzbuch gebildet werden. Weil hier die Rückstellungen nicht diskontiert bzw. abgezinst werden, würden steigende Zinsen am Kapitalmarkt auch nicht dazu führen, dass weniger Rücklagen zu bilden sind, erklärt die Finanzaufsicht.

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Die BaFin habe bereits frühzeitig angemahnt: dauerhaft defizitäre Versicherungszweige sind nicht akzeptabel. “Im Jahr 2023 führte die hohe Inflation allerdings nur zu moderaten Prämienanstiegen der Schaden-Unfallversicherer. In einzelnen Sparten wie der Kraftfahrtversicherung sanken die Prämien aufgrund des hohen Wettbewerbsdrucks teilweise sogar. Da in diesen bedeutenden Sparten für das Geschäftsjahr 2023 Verluste drohen, müssen die Unternehmen die Prämien dringend erhöhen.“

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