Wichtig für Versicherungsnehmer ist auch die Frage, wofür der Versicherer von vorn herein nicht leistet. 55 verschiedene Ausschlüsse fanden die Autoren der Marktanalyse in den 18 Vertragswerken: im Durchschnitt 16 pro Vertrag. Auch dies deutet auf eine geringe Standardisierung hin. Die Hälfte der Ausschlüsse kommt in weniger als drei Produkten vor. Etwa ein Viertel (24 Prozent) lässt sich jedoch in zehn oder mehr Verträgen finden und sind damit relativ häufig.

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55 verschiedene Ausschlüsse

Wichtig ist auch die Frage, wofür der Versicherer von vorn herein nicht leistet. 55 verschiedene Ausschlüsse fanden die Autoren der Marktanalyse in den 18 Vertragswerken: im Durchschnitt 16 pro Vertrag. Auch dies deutet auf eine geringe Standardisierung hin. Die Hälfte der Ausschlüsse kommt in weniger als drei Produkten vor. Etwa ein Viertel (24 Prozent) lässt sich jedoch in zehn oder mehr Verträgen finden und sind damit relativ häufig.

Nur drei Ausschlüsse sind immer in allen Verträgen vereinbart „und damit scheinbar wirklich obligatorisch und unabdingbar“, schreiben die Autoren. Immer ausgeschlossen sind zum Beispiel Leistungen durch Krieg. Lediglich zwei Anbieter arbeiten mit einem dezidierten Kriegsausschluss: Definieren folglich genauer, was sie unter Kriegsschäden verstehen und in welchen Fällen sie nicht leisten. Alle anderen arbeiten weiterhin mit einem „klassischen“ Kriegsausschluss: Erklären folglich knapp, dass Kriegsschäden nicht versichert sind.

Obliegenheiten: Von Verzicht bis weitreichenden Pflichten

Ein weiterer Punkt, bei dem es laut Marktanalyse große Unterschiede gibt, sind die Obliegenheiten: also die Anforderungen, die Unternehmen zur Vermeidung eines Schadens erfüllen müssen, damit der Versicherer seine Leistung nicht kürzen oder ganz streichen kann. Ob und in welchem Umfang Obliegenheiten sinnvoll sind, wurde im Zusammenhang mit Cyberpolicen immer wieder diskutiert. Der Grund: Das Vorhandensein eines Versicherungsschutzes soll Unternehmen nicht dazu verleiten, leichtfertig zu handeln und an der Prävention zu sparen.

"13 Prozent der Anbieter haben leider sehr offene und damit unklare „Stand der Technik“ Obliegenheiten in den Bedingungen, die bei Deckungsstreitigkeiten schnell gegen den Versicherungsnehmer ausgelegt werden können", konstatiert das Analysehaus in seinem Marktvergleich. Weitere 31 Prozent würden die Pflichten in einer abgemilderten Form definieren, mit allerdings immer noch recht weitreichenden Obliegenheiten. Weitere 25 Prozent haben eine klare abgeschlossene Anzahl an Obliegenheiten, lediglich 25 Prozent verzichten komplett darauf.

Die Studienautoren warnen davor, dass einige Versicherer die „Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherungsmaßnahmen” verlangt. Dies werde insbesondere mit Blick auf die kommende IT-Compliance immer schwieriger einzuhalten, geben sie zu bedenken. Sie verweisen auf das IT-Sicherheitsgesetz, die NIS-2 Richtlinie sowie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sobald diese nicht zu 100 Prozent erfüllt wurden, habe der Versicherer das Recht, im Schadenfall entsprechend kausal die Leistung zu kürzen.

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