Versicherungsvermittler, die eine eigene Erlaubnis verfügen, zählen gemäß § 2 Abs. 1 GwG zur Gruppe der Verpflichteten. Daraus ergibt sich die Verpflichtung, sich bis spätestens zum 01.01.2024 über das elektronische Meldeportal "goAML" bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zu registrieren, teilte der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) auf seiner Webseite mit.

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Bisher war eine Registrierung nur erforderlich, wenn Informationen übermittelt werden sollten, die möglicherweise mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung in Verbindung stehen könnten.
Jetzt ist es jedoch auch erforderlich, dass sich jeder eigenständige registrierte Vermittler unabhängig von konkreten Verdachtsmomenten dort registriert.

„Bitte erledigen Sie das sofort! So verpassen Sie keine Fristen und haben bereits Zugang zu weitergehenden Informationen zur Geldwäscheprävention“, rief der Verband auf und stellte den Anmeldelink der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zur Verfügung.

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Bei dieser Einrichtung habe sich aber bereits jetzt „unüberschaubarer Datenpool gebildet“, heißt es auf der Webseite des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Ulrich Kleber. Damit nicht genug: Die messbaren Erfolge der Einrichtung stünden „in einem nicht hinnehmbaren Missverhältnis“ zu den bereits gesammelten Daten. Zurecht wird auch auf die bestehenden Möglichkeiten der FIU verwiesen, Datenbanken öffentlicher Stellen einzusehen. Dazu zählen u.a. Der beim BKA geführte polizeiliche Informationsverbund (INPOL), das Ausländerzentralregister (AZR), das Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister (ZStV) und der Zugriff auf Kontostammdaten (Kontenabruf).

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