Derzeit werden mehrere Reformen debattiert, um die Sozialsysteme zu stabilisieren: vor allem in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung zeigen sich Finanzlöcher, die auch daraus resultieren, dass immer mehr Leistungsempfängern immer weniger Beitragszahler gegenüberstehen. Eine Option besteht darin, die Einnahmeseite zu verbreitern. Die kann auf zweierlei Art geschehen: indem bislang nicht der Beitragspflicht unterliegende Einkommensbestandteile herangezogen werden, etwa durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze oder durch die Einbeziehung von Nicht-Arbeitseinkommen wie Mieteinnahmen, Zinsen oder Dividenden. Oder, indem neue Bevölkerungsgruppen in die Sozialversicherungspflicht einbezogen werden, etwa Selbstständige und Beamte.

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Das ifo-Institut Dresden hat nun geschaut, was erstgenannte Option an Mehreinnahmen bringen würde: folglich, dass man auch Erträge aus Mieten, Dividenden und Zinsen beitragspflichtig macht. Die Einbeziehung von Beamten und Selbstständigen würde hingegen „erhebliche Übergangsprobleme“ mit sich bringen, warnen sie - sodass diese Option einer umfassenderen ökonomischen und juristischen Prüfung bedürfe. Deshalb wird in der Studie nicht berücksichtigt, wie es sich auswirken würde, Selbstständige und Beamte einzubeziehen.

Grundlage für die Daten war das Sozio-oekonomische Panel (SOEP v37) für das Jahr 2019, eine Befragung von 30.000 Haushalten und 60.000 Personen zu den Einkommen. Erhoben wurden die Daten lediglich anhand von Personen, die der Sozialversicherungspflicht unterliegen - freiwillig Versicherte wurden außenvor gelassen.

Die beiden ifo-Wissenschaftler Anne Steuernagel und Marcel Thum haben nun anhand von mehreren Szenarien errechnet, welche Mehreinnahmen die Sozialversicherung erzielen könnte, wenn folgende Einkommen zusätzlich beitragspflichtig werden:

  • Einkünfte aus Kapitalvermögen (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung abzüglich Betriebskosten, Zinsen, Dividenden)
  • Entschädigungszahlungen
  • Nicht näher definierte individuelle Einkommen, sofern sie nicht zu den bereits genannten Einkünften oder Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit zählen

Die Ergebnisse würden aber zeigen, dass sich die Einnahmen nur gering steigern ließen: zumindest, wenn man die Beitragsbemessungsgrenze nicht anfasst. Werden die oben genannten Einkommensteile der Sozialversicherungspflicht unterworfen und rechnet man jene Personen hinzu, die aufgrund der erweiterten Bemessungsgrundlage nun die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten ( oder in der GKV die Pflichtversicherungsgrenze), so ließen sich die Einnahmen in der Arbeitslosenversicherung um maximal vier Prozent bzw. 1,3 Milliarden Euro steigern, in der Rentenversicherung um 3,5 Prozent bzw. acht Milliarden Euro und in der Kranken- und Pflegeversicherung um 2,5 Prozent bzw. 4,2 Milliarden Euro.

Deutliche Mehreinnahmen ließen sich hingegen dann erzielen, wenn der Gesetzgeber auch zusätzlich die Beitragsbemessungsgrenze abschaffen würde. Sie regelt, dass auf Einkommen nur bis zu einer bestimmten Grenze Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden: Auf das darüberliegende Einkommen müssen keine Beiträge mehr gezahlt werden. Hier ließen sich die Einnahmen in der Arbeitslosenversicherung um 12,7 Prozent steigern (+4,1 Milliarden Euro), in der gesetzlichen Rentenversicherung um 12,1 Prozent (+27,8 Milliarden Euro) und in der gesetzlichen Krankenversicherung um drei Prozent (+5,1 Milliarden Euro). Theoretisch, denn es müssen auch Effekte berücksichtigt werden, die sich gegenteilig auswirken können: etwa, dass sich der Faktor Arbeit auch für Arbeitgeber verteuert und dass mehr Gutverdiener einen Anreiz sehen würden, sich privat krankenzuversichern.

Ein weiteres Risiko: Höheren Beitragszahlungen würden wohl auch höhere Ansprüche im Alter für viele Personen gegenüberstehen, sodass die Renten- und Arbeitslosenversicherung wieder ein Ausgabenproblem hätte. Hier hatten die beiden CDU-Politiker Kai Whittaker und Markus Reichel vor wenigen Tagen ein Konzept vorgestellt, das vorsieht, vom Äquivalenzprinzip abzurücken: stark vereinfacht, dass jeder eingezahlte Euro auch den gleichen Anspruch an monatlichen Rentenzahlungen nach sich zieht. Sie wollen Kapitaleinkünfte für die Sozialversicherung beitragspflichtig machen.

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Bei den sächsischen Ökonomen finden die Vorschläge wenig Anklang. „Aktuell wird eine Ausweitung der Beitragspflicht auf alle Einkunftsarten diskutiert, also auch auf Zins-, Gewinn- und Mieteinnahmen. Die dadurch erzielbaren Mehreinnahmen wären jedoch verschwindend gering“, sagt Joachim Ragnitz von der Niederlassung des ifo Instituts in Dresden. „Höhere Einnahmen ließen sich erzielen, wenn auch die Beitragsbemessungsgrenze abgeschafft würde oder weitere Personengruppen in die Sozialversicherungspflicht einbezogen würden. Allerdings steigen dann zumindest in der Rentenversicherung mittelfristig auch die Zahlungsansprüche. Ein Beitrag zur Erhöhung der Nachhaltigkeit der Rentenversicherung ist das also nicht“, so Ragnitz.

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