Vorsicht vor "gut gemeinten" Klauseln

Besonders nachteilig für Wenzel sind nämlich "gut gemeinte" Klauseln – zum Beispiel eine Leistungsdefinition, die eine BU-Rente dann verspricht, sobald ein Schüler nicht mehr am „regulären“ Schulunterricht teilnehmen kann. Wenzel schreibt beim Versicherungsbote: „Da es keinen irregulären Unterricht gibt, ist ein regulärer Schulunterricht so ziemlich alles, was per Homeschooling usw. möglich ist. Auch, wenn ich für ein Jahr in die Psychiatrie müsste, könnte ich noch am Lehrplan entlang Aufgaben geschickt bekommen und diese bearbeiten.“ In einem solchen Fall aber würde der Schüler keine BU-Rente erhalten.

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Folglich ist aus Wenzels Sicht das gänzliche Fehlen einer Klausel sogar von Vorteil, wie er mit Blick auf sein Beispiel (Schüler in der Psychiatrie) herausstellt: „Wenn es hingegen keine Klausel oder eine gute Schülerklausel gäbe, dann wäre das aber selbstverständlich eine Berufsunfähigkeit, weil ich den Unterricht nicht mehr so ausübe wie zuletzt in gesunden Tagen.“ Wenzel geht also davon aus, dass der Versicherer auch im Fall einer fehlenden Schülerklausel für einen versicherten Schüler leisten müsste.

Warum die Schülerklausel nicht die wichtigste Überlegung der Produktwahl sein sollte

Wie wichtig aber ist es überhaupt, auf die Schülerklausel bei Abschluss einer BU-Versicherung zu achten? So paradox die Aussage anmutet – aber die Schülerklausel sollte nicht das wichtigste Entscheidungskriterium sein. Dies ergibt sich aus der wichtigsten Funktion der Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler, wie sie u.a. BU-Experte Matthias Helberg auf seiner Webseite beschreibt: Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler sichern Eltern für ihr Kind "in vielen Fällen günstige Konditionen, die es später vielleicht nicht mehr bekommen kann. Günstige Konditionen, die über viele Jahrzehnte gelten – so lange der Vertrag läuft."

Aus diesem Grund ist es auch von zentraler Bedeutung, darauf zu achten, dass die Vertragsbedingungen auch wirklich die günstigen Konditionen für eine lange Zeit festschreiben. Und das bedeutet:

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  • Man sollte Policen wählen, die keine Neu-Eingruppierung der Berufsgruppe bei Eintritt in das Berufsleben verlangen. Denn wenn das Kind einen Beruf wählt, der nur für eine teure Prämie versicherbar ist, ist der Vorteil der BU-Versicherung für Schüler schnell kaputt.
  • Man sollte eine Police wählen, die günstige Möglichkeiten der Nachversicherung eröffnet. Denn das Absicherungsniveau für Schüler ist meist niedrig und reicht für die Absicherung bei Berufseintritt nicht aus. Auch macht die Gründung einer Familie und insbesondere die Geburt von Kindern eine höhere Versicherungssumme notwendig.
  • Zudem sollte man darauf achten, dass laut Vertragsbedingungen auf erneute Gesundheitsfragen bei Eintritt ins Berufsleben verzichtet wird. Denn die Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler verspricht auch deswegen günstige Konditionen, weil Vorerkrankungen seltener sind, die zu teuren Prämien oder zu Leistungsausschlüssen führen. Hier gilt es, diesen Vorteil für die gesamte Laufzeit der Police „zu konservieren“.

Das Fazit

Für das Fazit sei noch einmal Philip Wenzel zitiert, der die Überlegungen zur Schüler- aber auch zur Studentenklausel wie folgt beim Versicherungsbote pointiert: „Schließt der Schüler mit 15 oder der Student mit 20 eine BUV ab, so ist er noch zwischen drei bis zehn Jahre Schüler oder Student. Die restlichen 42-49 Jahre ist er in irgendeinem Beruf. Da fühlt es sich nicht richtig an, eine Empfehlung für diese oder jene Klausel auszusprechen, die nur einen so kurzen Zeitraum betrifft. Vor allem nicht, wenn eine andere Klausel für die gesamte Laufzeit wichtiger wäre.“

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