In solchen Situationen können Reiserücktrittsversicherungen oder Reiseabbruchversicherungen für Individualreisende besonders wichtig sein, um sich vor den Kosten einer Stornierung zu schützen. Eine Reiserücktrittsversicherung deckt die Stornokosten ab, wenn ein Reisender die gebuchte Reise vor dem Antritt nicht antreten kann. Eine Reiseabbruchversicherung erstattet die Kosten für eine vorzeitige Rückreise, wenn ein Reisender die begonnene Reise vorzeitig abbrechen muss. Es ist jedoch dringend ratsam, sich genau zu informieren, da Versicherungen nicht immer bei Naturkatastrophen in der Leistungspflicht stehen.

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Rechte von Pauschalreisenden bei Naturkatastrophen:

Pauschalurlauber haben das Recht, ihren Urlaub kostenfrei zu stornieren, wenn Naturkatastrophen ihre Urlaubsregion betreffen. Dies gilt immer dann, wenn die Reise unzumutbar wird – auch ohne Reisewarnung des Auswärtigen Amts, sobald die Urlaubsregion direkt betroffen ist. Beispiele für einen kostenfreien Rücktritt sind im Erwägungsgrund 31 der EU-Pauschalreiserichtlinie definiert.

Kostenfrei von der Reise zurücktreten kann man, wenn die Reise durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt wird. Dies können zum Beispiel Kriegshandlungen oder andere schwerwiegende Beeinträchtigungen der Sicherheit sein – wie Terrorismus, erhebliche Risiken für die menschliche Gesundheit (Ausbruch einer schweren Krankheit am Reiseziel, Naturkatastrophen wie Hochwasser oder Erdbeben oder extreme Witterungsverhältnisse).

Wenn man bereits vor Ort ist und es zu Beeinträchtigungen durch Waldbrände kommt, kann man die Reise vorzeitig beim Veranstalter kündigen. Der Reiseveranstalter trägt dann die Kosten für die veränderte Abreise. Allerdings besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.

Rechte von Individualreisenden:

Für Individualreisende hängt eine kostenlose Stornierung davon ab, in welchem Land die Anbieter ihren Sitz haben und wie die Rücktrittsbedingungen dort geregelt sind.

Zumindest bei Reisen innerhalb der Europäischen Union müssen Airlines im Falle einer Naturkatastrophe, Terrorgefahr oder einer Pandemie das Ticket vollständig erstatten oder einen alternativen Flug anbieten. Dabei genügt es, wenn nur der Start oder die Landung innerhalb der EU liegen und es sich um eine europäische Airline handelt. Bei Flugreisen außerhalb der Europäischen Union sollte man jedoch die Bedingungen der Reiseanbieter prüfen.

Im Gegensatz zum Flug trägt der Individualreisende ein höheres Risiko, auf den Kosten für die Unterkunft sitzenzubleiben. Eine kostenfreie Stornierung ist nur möglich, wenn eine Unterkunft nicht bewohnbar ist oder nur mit Gefahr für die Gesundheit bewohnbar ist. Ansonsten ist man auf die Kulanz des Anbieters angewiesen – zum Beispiel auch, wenn die Reisequalität stark eingeschränkt ist, die Unterkunft jedoch zugänglich bleibt. Hier können eine Reiserücktrittsversicherung (vor Reiseantritt) oder eine Reiseabbruchversicherung (nach Reiseantritt) helfen.

Reiserücktritt wegen Naturkatastrophen:

Die Versicherung leistet jedoch nicht in jedem Fall bei Naturkatastrophen, sondern nur dann, wenn keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Denn außergewöhnliche Umstände wie "höhere Gewalt" führen wiederum zur Rückerstattungspflicht des Anbieters. Eine wichtige Voraussetzung für außergewöhnliche Umstände ist eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts – dann muss der Anbieter statt der Versicherung die Kosten übernehmen. Die Definition dieser Umstände als "höhere Gewalt" kann in einigen Fällen jedoch unklar sein und muss möglicherweise sogar gerichtlich geklärt werden.

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Zudem haben einige Anbieter von Miet- und Ferienwohnungen eine Klausel in ihre Geschäftsbedingungen aufgenommen, wonach sie bei Waldbränden keine Rückerstattung vornehmen, wenn diese in der Region häufig vorkommen. Wer sich also gegen finanzielle Risiken einer Stornierung oder eines Reiseabbruchs wegen Naturkatastrophen wie Waldbränden absichern möchte, sollte unbedingt die Versicherungsbedingungen und Klauseln der Anbieter vergleichen.

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