Welche Besonderheiten sind bei der Auswahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung als Selbstständiger zu beachten?

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Besonderes Augenmerk sollten Selbstständige auf die sogenannte Umorganisationsklausel legen. Versicherungen prüfen bei Selbstständigen, ob der Beruf durch zumutbare Umorganisation weiter ausgeübt werden kann. Die Klauseln unterscheiden sich jedoch zwischen den Versicherungen.

Es ist wichtig, dass die Voraussetzungen für eine zumutbare Umorganisation klar und eindeutig formuliert sind, schwammige Formulierungen sollten vermieden werden.

Eine Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel) kann ebenfalls sinnvoll sein. In diesem Fall zahlt die Versicherung rückwirkend eine Rente ab einer Krankschreibung von sechs Monaten, jedoch nur für einen begrenzten Zeitraum. Aufpassen müssen Selbstständige, wenn sie gleichzeitig Krankentagegeld bekommen. Unter Umständen muss das Krankentagegeld zurückgezahlt werden, wenn später eine Rente aus der AU-Klausel gewährt wird. Es ist ratsam, vor Abschluss einer BU mit AU-Klausel eine schriftliche Bestätigung von der Krankentagegeldversicherung einzuholen, dass die BU-Rente nicht angerechnet wird.

Wie kann man als Selbstständiger die finanzielle Absicherung im Falle von Berufsunfähigkeit auch ohne eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung gewährleisten?

Wem die Berufsunfähigkeitsversicherung zu teuer ist, beispielsweise wegen eines risikoreichen Berufs, kann aber über den Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung nachdenken. Die zahlt eine vereinbarte Rente, wenn der Selbstständige weniger als drei Stunden am Tag in irgendeinem Beruf arbeiten kann.

Kommt auch diese Versicherung nicht in Frage, etwa wegen Vorerkrankungen, bleiben noch Alternativen wie eine Dread-Disease-Versicherung oder Grundfähigkeitsversicherung. Die bieten zumindest etwas Absicherung.

Gibt es spezielle Versicherungsangebote für Selbstständige, die den berufsspezifischen Risiken gerecht werden?

Es gibt immer wieder Angebote für spezielle Branchen, Berufsgruppen und für Selbstständige. Manche Versicherungen versprechen sogar eine Umorganisationshilfe von mehreren Zehntausend Euro im Falle einer Berufsunfähigkeit. Spezialisierte Makler und Maklerinnen kennen die Angebote und können dazu beraten.

Welche steuerlichen Aspekte sind bei der Arbeitskraftabsicherung für Selbstständige zu beachten?

Beiträge für eine selbstständige BU (SBU) lassen sich bei der Steuererklärung als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzen. Oft übersteigen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aber schon den Höchstbetrag von 2.800 Euro. Daher erübrigt sich meist der Steuervorteil.

Die gute Nachricht: die Berufsunfähigkeitsrente ist dafür in aller Regel steuerfrei. Nur der Ertragsanteil der Rente wird besteuert. Die Höhe des Ertragsanteil hängt von der Rentendauer ab. Normalerweise ist der zu versteuernde Rentenanteil aber so niedrig, dass er den Grundfreibetrag von 10.908 Euro (2023) nicht übersteigt.

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Anders sieht es aus, wenn die BU zusammen mit einer Rürup-Rente abgeschlossen wurde. Dann können zwar die Beiträge bis zu 26.528 Euro (2023) abgesetzt werden, die Rente muss dafür aber zu einem Großteil versteuert werden.

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