Petra Hielkema, die Chefin der europäischen Versicherungsaufsicht European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA), setzt sich dafür ein, dass die Versicherungsaufsicht in Europa stärker vereinheitlicht wird. Immer mehr Versicherer würden ihre Dienstleistungen grenzüberschreitend anbieten, sagte die Niederländerin laut einem „Handelsblatt“-Bericht. Das sei für Kundinnen und Kunden zwar von Vorteil - aber im Falle einer Pleite von Anbietern seien sie wegen verschiedener nationaler Standards unterschiedlich geschützt.

Anzeige

Es könne sein, dass Verbraucherinnen und Verbraucher eine Versicherung abschließen, ohne zu wissen, aus welchem Land die Anbieter stammen und wer letztendlich verantwortlich sei, wenn etwas schief gehe, bemängelte die studierte Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlerin laut „Handelsblatt“. Das betreffe auch die Frage, welchen Einfluss es haben könnte, wenn der Versicherer pleite gehe. „Im Geiste des Gemeinsamen Marktes sollte das kein Problem sein. Leider sehen wir aber immer mehr Fälle, in denen die Kunden in einem EU-Mitgliedstaat schlechter geschützt sind und im Falle einer Pleite weniger Entschädigung erhalten als in einem anderen“, so Hielkema. Aus ihrer Sicht sei dies unverantwortlich.

Hier müsse der Verbraucherschutz für Versicherungen harmonisiert werden. „Aufsicht ist unsere Stärke. Aber wir sind nur so stark, wie unsere Macht es uns erlaubt“, wird die 50jährige zitiert. Die EIOPA würde oft noch zu lange brauchen, um diese Fälle zu lösen. Die europäische Versicherungsaufsicht habe den Auftrag, die Finanzstabilität der Versicherer zu sichern und die Verbraucher zu schützen. Auch wenn die Behörde nur den Rahmen für die nationalen Aufseher setze und keine zentrale Versicherungsaufsicht in Europa gewünscht sei, müsse man auf mögliche Pleiten von Versicherern vorbereitet sein. Deshalb schaue die EIOPA genau auf den aktuellen Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen: Derzeit wird eine mögliche Reform der Solvency II-Richtlinie geprüft, um die Finanzstabilität von Versicherern zu erhöhen.

Potentielle Haftungsfalle auch für Versicherungsmakler

Dass unterschiedliche nationale Standards auch ein Haftungsrisiko für Versicherungsmakler bedeuten, zeigt ein Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichtes. Demnach sind Versicherungsmakler verpflichtet, im Beratungsgespräch die Kunden aufzuklären, wenn ein Versicherer im Ausland sitzt und dem dortigen Insolvenzrecht unterliegt: andernfalls verletzt er seine Beratungspflicht. Verhandelt wurde der Fall eines Wohngebäude-Versicherers, der in die Insolvenz gerutscht war, sodass ein Schaden nicht reguliert werden konnte. Daraufhin hatte ein Kunde seinen Makler wegen Falschberatung verklagt.

Anzeige

Zwar handelte es sich beim konkreten Rechtsstreit nicht um einen Versicherer, der innerhalb der EU ansässig war: sein Sitz war in Liechtenstein. Dennoch hob das Gericht hervor, dass ein Versicherungsmakler seinem Kunden alle Umstände offenlegen müsse, die für den Entschluss des Versicherungsnehmers von wesentlicher Bedeutung sein können, einen Vertrag abzuschließen oder nicht. Hier hätte der Versicherungsmakler das Risiko ansprechen müssen, dass die Absicherung von Zahlungsausfällen bei einem ausländischen Versicherer eingeschränkt sein kann - und zwar unabhängig davon, ob er von der drohenden Insolvenz des Versicherers hätte wissen können. Erfolgt diese Offenlegung nicht, wird die Beratungspflicht aus § 61 Abs. 1 VVG verletzt (Saarländisches OLG, Urteil vom 05.03.2021 - 5 U 37/20).

Anzeige