Wer gewerbsmäßig Finanzanlagen vermitteln will, benötigt eine Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung. Seit der Einführung der Sachkundeprüfung war die Zahl der zugelassenen Vermittler stetig nach oben geklettert. Lediglich im letzten Quartal 2017 war die Zahl erstmals leicht zurückgegangen. Zwischen Oktober 2019 und Juni 2020 ging es erneut langsam abwärts. Drei Quartale in Folge sank die Gesamtmenge der 34f-Vermittler.

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Vermittlerzahlen bleiben recht konstant

Im ersten Quartal des Jahres geht es erneut wieder aufwärts. Zum 1. April 2022 sind bundesweit 39.257 Personen im DIHK-Register gemeldet. Das sind 173 Vermittler mehr als im Januar. Das geht aus den aktuellen Zahlen des Deutschen Industrie und Handelskammertags (DIHK) hervor.

Von der Gesamtzahl der Finanzanlagenvermittler dürfen aktuell 38.807 Personen Investmentfonds vermitteln. Innerhalb von drei Monaten ist das ein Zuwachs von 181 Vermittlern. Die Vermittlung von geschlossenen Fonds ist zum Stichtag 1. April genau 8.423 Vermittlern erlaubt. Zum Jahresbeginn waren es noch 41 mehr. Ebenfalls gesunken ist die Zahl der Vermittler von Vermögensanlagen nach § 34f Abs. 1 Nr.3 GewO. Waren im Januar noch 5.474 Personen im Vermittlerregister eingetragen, sind es nun 5.421.

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Bei den Honorar-Finanzanlagenberatern nach §34h Gewerbeordnung gab es zuletzt mehr Bewegung. Hier sind 279 Vermittler in der DIHK-Datenbank gelistet. Zum Jahresbeginn waren es noch 256 registrierte Honorar-Finanzanlagenberater. Das ist ein Plus von 23 Vermittlern oder neun Prozent.

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