VorlesenPausieren 5/5Tipp 2: Datenschutzkonform schreddernZum Datenschutz gehört, Daten auch wieder zu vernichten. Auch bei der Aktenvernichtung müssen die Datenschutzvorgaben eingehalten werden. Dabei werden die Daten in verschiedene Schutzklassen eingeteilt, anhand derer geregelt wird, wie kleinteilig die Akten geschreddert werden müssen. Daraus folgt dann die erforderliche Sicherheitsstufe, die der Schredder aufweisen muss. Der Experte der LV 1871 empfiehlt die Investition in einen datenschutzkonformen Aktenvernichter, der mindestens die Sicherheitsstufe P-4 erfüllt.Hans / pixabay13.05.2024AdvertorialPhotovoltaikschutz von K&M: Für ein kühles Gemüt in hitzigen ZeitenDer Assekuradeur Konzept & Marketing (K&M) bietet Photovoltaikeigentümern die Sicherheit, die sie benötigen, um ihre Anlagen sorgenfrei zu betreiben. Anzeige Vorheriger ArtikelVorheriger ArtikelGenerali: Die Nummer zwei muss gehenNächster ArtikelNächster ArtikelKrankenkassen: 2022 schon 2,5 Prozent Zusatzbeitrag?
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