Zudem haben die Koalitionspartner CDU, CSU und SPD bereits bekräftigt, dass sie künftig die Versicherungssteuer für das Risiko „Dürre“ von 19 auf 0,03 Prozent senken wollen. Hierfür müssen Dürreschäden in den Katalog der wetterbedingten Extremwetterereignisse im Versicherungssteuergesetz (VersStG) aufgenommen werden.

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Ko-Finanzierung von Dürreversicherung stößt auf Widerstand

Aber zumindest die Ko-Finanzierung einer Mehrgefahrenversicherung lehnt der Bund bisher ab, so berichtet das Fachportal topagrar.com. Anfang Mai habe Kaniber einen Brief an die Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Glöckner (CDU) geschrieben und sie gebeten, das Nein der Bundesregierung zur finanziellen Unterstützung der Dürreversicherung zu überdenken. Hierfür müsste der Bund seine Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) aufstocken.

Als Antwort auf eine kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag erklärte die Bundesregierung jedoch, weshalb sie eine solche Aufstockung aus Steuermitteln nicht für nötig hält. Stark vereinfacht argumentiert sie, dass bereits genug Hilfen für Landwirte zur Auswahl stünden, um Ertragsverluste durch Wetterrisiken abzufedern.

So seien zunächst die Landwirte gefordert, für ihre Betriebe ein individuelles und angepasstes Risikomanagement zu entwickeln und umzusetzen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Darüber hinaus stünden bereits umfangreiche Hilfen für derartige Schäden zur Verfügung: etwa Direktzahlungen als eine Maßnahme aus der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) oder das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) von Bund, EU und Ländern.

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Darüber hinaus seien für Naturrisiken und mögliche Förderungen von Versicherungen grundsätzlich die Länder zuständig, so ein weiteres Argument gegen ein stärkeres Engagement des Bundes. Die Länder könnten regionale und strukturelle Unterschiede der Anbaugebiete besser berücksichtigen. Keine gute Nachricht für Deutschlands Landwirte: Es droht schon der nächste Dürresommer.

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