Erneut müssen sich die Riester-Anbieter vorwerfen lassen, ihren Kundinnen und Kunden nicht nur hohe Kosten in Rechnung zu stellen — sondern sie regelrecht abzuzocken. Demnach verlangen viele Versicherer erneut Abschluss- und Vertriebskosten, wenn Sparer zulagenbedingt ihren Eigenbeitrag senken oder wieder heraufsetzen. Das berichten aktuell die Marktwächter Finanzen anhand einer eigenen Umfrage: die Watchdog-Organisation ist bei der Verbraucherzentrale Hamburg angesiedelt.

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Vor allem Riester-Sparer mit Kindern betroffen

Betroffen von der Mehrbelastung sind vor allem Eltern. Der Hintergrund: Um die volle Riester-Förderung zu erhalten, müssen die Sparer mindestens vier Prozent ihres Bruttolohnes in den Vertrag einzahlen. Bei der Geburt eines Kindes wird Eltern aber eine Kinderzulage angerechnet, die jährlich zur Grundzulage obendrauf kommt: aktuell 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, und 300 Euro für Kinder, die 2008 oder später zur Welt kamen. Weil die Zulagen auf die Beiträge angerechnet werden, müssen Eltern nach der Geburt eines Kindes oft weniger in ihren Vertrag einzahlen, um voll förderfähig zu sein.

Das Problem: Reduzieren die Sparer nach der Geburt eines Kindes derart ihren Beitrag bzw. setzen ihn wieder rauf, wenn das Kind erwachsen ist, greifen die Versicherer erneut zu: auch, wenn die Gesamtbeitragssumme unverändert bleibt. Das trifft zumindest auf 15 der 34 antworteten Riester-Anbieter zu, die auf eine entsprechende Anfrage der Marktwächter überhaupt geantwortet haben. Insgesamt wurden 85 Lebensversicherer angeschrieben, viele gaben keine Auskunft.

Verboten ist die Praxis nicht. Die Versicherer interpretieren eine Senkung des Eigenbeitrags als Teilbeitragsfreistellung nach Paragraph 165 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Erhöht der Kunde später wieder seinen Beitrag, wird dies wie ein Neuabschluss des Vertrags gerechnet und führt zu neuen Kosten. Mehr als 360 Euro pro Kind müssten demnach Eltern extra draufzahlen: allein dafür, dass sie den Beitrag korrigieren.

“Für die Altersvorsorge ungeeignet“

Für die Verbraucherzentralen, die Riester-Verträgen in der jetzigen Form ohnehin kritisch gegenüber stehen, ist das eine Steilvorlage. „Riester-Verträge sollen vor allem für Sparer mit Kindern lukrativ sein. Diese Gruppe wird vom Gesetzgeber daher zu Recht besonders gefördert. Die doppelte Berechnung von Abschluss- und Vertriebskosten belastet aber vor allem Riester-Sparer mit Kindern“, kritisiert Sandra Klug, Teamleiterin Versicherungen beim Marktwächter Finanzen, laut Pressetext.

Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzmarkt im Verbraucherzentrale Bundesverband, ergänzt: „Diese Praxis zeigt, wie ungeeignet versicherungsförmige Altersvorsorge ist, angemessen auf Veränderungen in der Lebenswirklichkeit zu reagieren“. Alternativ zu Riester schlagen die Verbraucherzentralen eine sogenannte Extrarente vor:

Vorbild: Staatsfonds in Norwegen

Demnach solle ein Kapitalstock für die private Altersvorsorge bei der gesetzlichen Rentenkasse angespart werden. Bei Beschäftigten wird die Extrarente über den Arbeitgeber eingezogen, wobei sie per Opt-out auch die Option haben sollen, sich das Geld auszahlen zu lassen oder den Beitrag nach unten zu korrigieren. Selbstständige sollen ebenfalls in die Extra-Rente einzahlen dürfen. Anlageexperten legen das Geld der Beitragszahler dann in Fonds und Aktien an, ähnlich den Staatsfonds in Schweden und Norwegen.

Die Vorteile der Extrarente aus Sicht der Verbraucherzentrale: Sie würde ein einfaches Standardprodukt bedeuten. Weil zudem der Kapitalstock bei der Rentenkasse verwaltet würde und die Beiträge über die Arbeitgeber eingesammelt, wären zudem die Verwaltungskosten niedrig und Abschlusskosten praktisch nicht vorhanden. Die privaten Versicherer müssen das Modell fürchten. Sie wären außen vor: Wer die Extrarente als Anlageexperte betreut, soll per öffentlicher Ausschreibung entschieden werden.

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Anlass für die Studie war die Beschwerde eines Sparers zum Jahresende 2018, der bei der Württembergischen Versicherung für seinen Riester-Vertrag doppelt zur Kasse gebeten wurde. Als der Fall öffentlich wurde, hatte sich der Versicherer mit dem Argument verteidigt, man berechne diesen Zuschlag gar nicht immer, sondern er stelle "eine nur in sehr seltenen Einzelfällen vorkommende Konstellation dar". Die Versicherungsbranche hatte ebenfalls argumentiert, es handle sich um Einzelfälle (der Versicherungsbote berichtete).

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