Die in Deutschland tätigen Versicherer haben im letzten Jahr 17 Milliarden Euro an Provisionen gezahlt. Das berichtet die Bundesregierung als Antwort auf eine „kleine Anfrage“ der FDP im Bundestag (Drucksache 19/6069). Die Höhe der ausgeschütteten Provisionen ist damit in den letzten Jahren angestiegen. Waren es im Jahr 2013 noch 15,5 Milliarden Euro, erhöhte sich die Zahl auf jeweils 15,9 Milliarden in den Jahren 2014 und 2015. Für 2016 hatten die Gesellschaften schließlich 16,2 Milliarden Euro gemeldet.

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Entwicklung der Provisionen im Versicherungsbereich inklusive Sondervergütungen. Quelle: Deutscher Bundestag, Drucksache 19/6069

Unter Provision versteht die Bundesregierung die „Abschluss- und Verlängerungsprovisionen“ sowie „Provisionen, soweit sie nicht anderen Funktionsbereichen zuzurechnen sind“ gemäß den von den Unternehmen gemeldeten Formblättern 200 und 810, so heißt es in der Drucksache. In beiden Positionen seien auch die an die Versicherungsvertreter gezahlten sonstigen Bezüge enthalten.

Bei vielen anderen Vertriebsthemen fehlen statistische Zahlen

Zugleich macht die Anfrage der FDP-Fraktion deutlich, dass die Bundesregierung zu vielen anderen Zahlen im Versicherungs- und Finanzvertrieb keine Erkenntnisse hat. So zielte die Anfrage der FDP auch darauf, den aktuellen Status Quo im Vertrieb mit Blick auf Honorar- und Provisionsberatung zu erfragen. Viele Fragen aber blieben unbeantwortet.

So kann die Bundesregierung zum Beispiel keine Angaben dazu machen, wie viele Bürger jährlich die Dienste von Honorarberatern und Provisionsvermittlern nutzen. Auch wie hoch eine Honorarberatung im Schnitt vom Kunden vergütet wird und wie hoch das durchschnittliche Vertragsvolumen bei Beratung gegen Honorar ist, weiß die Regierung nach eigenen Angaben nicht.

Es fehlen Zahlen zum Finanzvertrieb

Ebenfalls eine statistische Leerstelle: Die Bundesregierung kann nichts zu der Höhe der Provisionen sagen, "die in den letzten fünf Jahren im Zusammenhang mit Wertpapier(neben)dienstleistungen im Rahmen der Anlageberatung oder im Bereich der Finanzanlagenvermittlung nach GewO ausgeschüttet wurden". Mit anderen Worten: Es fehlt an statistisch belastbaren Zahlen, wie Finanzanlagenvermittler nach § 34f und -berater nach § 34h vergütet werden. Diese Form der Anlagevermittlung und -beratung ist mit Blick auf die Vertriebskosten ein weitestgehend unerschlossenes Terrain.

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Honorarberatung bleibt Nische

Die Beratung gegen Honorar kann hingegen weiterhin kaum an Relevanz gewinnen: zumindest, wenn man auf die Zahl der registrierten Honorarberater im Vermittlerregister blickt. Zum 1. Oktober 2018 waren in Deutschland 193 Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h der Gewerbeordnung, 349 Versicherungsberater nach § 34d Absatz 2 der Gewerbeordnung und 640 Honorar-Immobiliardarlehensberater nach § 34i Absatz 5 der Gewerbeordnung registriert, berichtet die Bundesregierung. Hinzu gesellen sich 19 Wertpapier-Dienstleister, die im Register Unabhängiger Honorar-Anlageberater nach § 93 WpHG bei der Aufsichtsbehörde BaFin eingetragen sind.

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