Wenn jemand als Versicherungsvermittler tätig ist, berät er oft auch Personen im Freundes- oder Bekanntenkreis beziehungsweise sogar Familienangehörige beim Abschluss von Versicherungen. Doch genau dies sieht die Verbraucherzentrale Hamburg kritisch. In einer Pressemeldung von Mittwoch raten die Hansestädter dazu, im Zweifel eine weitere Zweitmeinung einzuholen, bevor man sich auf den Rat des Verwandten oder Bekannten verlässt.

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Verbraucherin soll nach fünf Jahren Rentenversicherung umdecken lassen

Der Grund: Wiederholt hätten sich Verbraucher bei der Watchdog-Organisation beschwert, die von nahestehenden Vermittlern einen schlechten Rat erhalten hätten. Exemplarisch sei der Fall einer Hamburgerin, die bei einem Freund zwei Rentenversicherungen abgeschlossen hätte, berichtet die Verbraucherzentrale. Nachdem in den ersten fünf Jahren der Großteil der Abschlusskosten bezahlt worden war, riet ihr der Freund dazu, den alten Vertrag zu kündigen und eine neue Rentenversicherung abzuschließen. Der neue Vertrag habe aber keinerlei Vorteil gehabt.

Versicherungsexperten wissen, dass dank Zillmerung ein Großteil der Vertriebs- und Abschlusskosten bei Rentenpolicen oft in den ersten fünf Jahren anfallen. Nach dieser Frist einen Vertrag zu kündigen, ist ein sehr ungünstiger Zeitpunkt. Zugleich ist die Stornohaftung des Vermittlers nach fünf Jahren beendet. Würde der Kunde zeitiger seinen Vertrag auflösen, müsste er einen Teil der Abschlussprovision zurückzahlen: Nun darf er sie komplett behalten. Das Geschäft habe folglich ausschließlich Vorteile für den Vermittler gehabt, vermutet die Verbraucherzentrale, nicht aber für seine befreundete Kundin: Er wollte schlicht doppelt Provision kassieren.

Vertrauen wird mitunter ausgenutzt

„Wir beobachten, dass Verbraucher empfohlene Produkte weniger kritisch hinterfragen, wenn diese von Bekannten oder Freunden vertrieben werden“, kommentiert Kerstin Becker-Eiselen, Abteilungsleiterin Geldanlage, Altersvorsorge, Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Hamburg. In einigen Fällen würden Vermittler dieses besondere Vertrauensverhältnis sogar bewusst für sich ausnutzen.

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Verbraucher sollten nicht blind den Produktempfehlungen und Ratschlägen ihres Versicherungsvermittlers vertrauen und notfalls eine Zweitmeinung einholen, rät die Verbraucherzentrale. Fällt nach Sichtung der Unterlagen auf, dass ein Versicherungsvertrag doch ein schlechtes Geschäft ist, können Verbraucher binnen 14 Tagen widerrufen. Bei Lebens- und Rentenversicherungen beträgt die Frist für den Widerruf sogar 30 Tage. Zudem können Verbraucher prüfen, ob sie rechtliche Schritte wegen Falschberatung einleiten.

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