Das IDD-Umsetzungsgesetz wird in Deutschland pünktlich zum 23. Februar 2018 in Kraft treten, berichtet Versicherungskorrespondent Matthias Beenken aktuell im Versicherungsmagazin. Er widerspricht damit mehreren Branchenberichten, wonach der Start des Gesetzes um ein halbes Jahr nach hinten verschoben wird und erst im Oktober des kommenden Jahres startet – auch der Versicherungsbote hatte sich derart geäußert.

Anzeige

Beenken beruft sich dabei auf eine Einschätzung von Frank Grund, der bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Versicherungsaufsicht leitet. Grund habe beim 35. Versicherungstag in Münster die Lage derart eingeschätzt, dass ein späterer Start unwahrscheinlich sei. Hierfür müsste der Deutsche Bundestag das Gesetz noch einmal neu beraten und einen neuen Termin für das IDD-Umsetzungsgesetz festlegen.

Mehrere europäische Länder baten um mehr Zeit

Der Hintergrund: Einige europäische Länder liegen nicht im Zeitplan mit der IDD-Umsetzung und baten die EU-Kommission um eine Verlängerung der Frist, darunter Österreich, Italien und Dänemark. Auch der Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlamentes (ECON) hatte um eine Verlängerung der Frist gebeten, berichtet Beenken.

Entsprechende delegitimierte Rechtsakte seien von der EU-Kommission erst spät an EU-Parlament und Europarat gesendet worden, nämlich am 21.September. Auch diese beiden Gremien müssen einem späteren Start zustimmen, dazu bleibe ihnen noch bis in den Dezember hinein Zeit. Das Parlament habe keine Einwände gehabt. Allerdings beklagte der ECON-Ausschuss fehlende Rechtssicherheit, weil sich die EU-Kommission bisher nicht verbindlich geäußert habe, ob sie der neuen Frist zustimme.

Deutschland aber zähle nicht zu den Ländern, die um eine Verlängerung dieser Frist gebeten haben, heißt es in dem Artikel. Auch deshalb, weil Teile des IDD-Umsetzungsgesetzes schon in Kraft getreten sind. Deshalb müssen sich Versicherer und Vermittler nach der Einschätzung von Frank Grund darauf einstellen, dass IDD hierzulande rechtzeitig am 23. Februar 2018 starten werde.

Einige Punkte weiter unklar

Doch auch in Deutschland könnte es Probleme mit der Frist geben. So muss etwa die Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) entsprechend abgeändert werden – hier hat das Bundeswirtschaftsministerium im Oktober einen ersten Gesetzesentwurf vorlegen können. Die Verordnung regelt die Details, was Vermittler konkret in der Praxis umsetzen müssen: etwa, wie viel Weiterbildungen sie zu besuchen haben und welche Infos die Erstinformation enthalten muss, die Vermittler an ihre Kunden geben.

Anzeige

Hier deutete BaFin-Versicherungschef Grund laut dem Artikel Änderungen an, die vielen Vermittlern nicht gefallen dürften. Bei der Provision für Lebensversicherungen sei es im Zuge der Umsetzung der IDD (§ 48a VAG) vorstellbar, dass es zu einer "gewissen Begrenzung" komme, wird Grund zitiert. Mit anderen Worten: Es droht ein Provisionsdeckel. Auch bei der Berechnung der Zinszusatzreserve seien Änderungen denkbar.

Anzeige