Mit Beschluss des deutschen Bundestages vom 30. Juni und der Billigung des Bundesrates am 7. Juli ist die Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD in deutsches Recht erfolgt. Im Februar 2018 soll das IDD-Umsetzungsgesetz in Kraft treten und dann die Leitlinien vorgeben, was im Versicherungsvertrieb erlaubt ist - und was nicht.

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Doch nun könnte der Termin für die finale Umsetzung der Richtlinie noch einmal nach hinten verschoben werden. Denn aktuell plädiert das Europäischen Parlament für eine Verschiebung der Deadline von Teilen der IDD. Darüber berichtet der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW. So habe der ECON-Ausschuss des Europäischen Parlaments bereits über zwei delegierte Rechtsakte abgestimmt und einen entsprechenden Änderungsantrag verabschiedet. Darin werde die EU-Kommission aufgefordert, das Inkrafttreten dieser Rechtsakte vom 23. Februar 2018 auf den 1. Oktober 2018 zu ändern.

Während das EU-Parlement vorerst keine inhaltlichen Bedenken hatte, spielten zeitliche Zwänge eine Rolle. So würde der Zeitplan, den die Kommission mit den delegierten Verordnungen vorgab, als problematisch angesehen. Schließlich habe das Parlament drei Monate Zeit, die delegierten Rechtsakte der Kommission vom 21.09.2017 zu prüfen. Damit wäre eine Prüfung bis zum 21.12.2017 eingeplant.

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„Auch bei vollständiger Zustimmung – die bei diesem Thema keinesfalls selbstverständlich ist – wäre es für die betroffenen Unternehmen dann bis zum 23.02.2018 zu wenig Zeit, um die technischen und organisatorischen Umstellungen zu bewerkstelligen. Das hat so zu Recht auch der Ausschuss erkannt und moniert.“, erklärte Rechtsanwalt Norman Wirth.

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