Wer gewerbsmäßig Finanzanlagen vermitteln will, benötigt eine Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung. Die Zahl der zugelassenen Vermittler ist im ersten Halbjahr 2017 von 37.229 auf 37.554 Personen angestiegen. Es ist das neunte Quartal in Folge, in dem ein Zuwachs zu beobachten ist. Das geht aus den aktuellen Zahlen des Deutschen Industrie und Handelskammertags (DIHK) hervor.

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Von der Gesamtzahl der Finanzanlagenvermittler dürfen aktuell 37.026 Personen Investmentfonds vermitteln. Das ist ein Zuwachs von 583 Vermittlern innerhalb der letzten zwölf Monate. Die Vermittlung von geschlossenen Fonds ist zum Stichtag 1. Juli 9.408 Vermittlern erlaubt. In den letzten drei Monaten kletterte die Zahl um 8 Personen.

Vermittler bleiben recht konstant

Ebenfalls gestiegen ist die Zahl der Vermittler von Vermögensanlagen nach § 34f Abs. 1 Nr.3 GewO. Waren im April noch 6.412 Personen im Vermittlerregister eingetragen, sind es nun 6.430.

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Bei den Honorar-Finanzanlagenberatern nach §34h Gewerbeordnung gab es einen leichten Anstieg. Hier sind 157 Vermittler in der DIHK-Datenbank gelistet. Zum Jahresbeginn waren es noch 139 registrierte Honorar-Finanzanlagenberater.

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