Offiziell geht es bei der Verordnung (ImmoDarlSachkV) um die Sachkunde von mit der Vergabe von Immobiliar-Verbraucherdarlehen befassten Mitarbeitern. So steht es im Text des Bundesgesetzblatts vom 2. Mai. Theoretisch und praktisch müssen die Vermittler von Baugeld an Verbraucher die rechtlichen Grundlagen hierzu kennen, das Verfahren zur Kreditprüfung, die Kreditprodukte selbst und die üblicherweise angebotenen Nebenleistungen.

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Ferner müssen Sachkundige gemäß §1 der ImmoDarlSachkV zu Immobiliendarlehens-Vermittlung und Sachkunde das Verfahren zum Erwerb von Haus und Hof kennen, einschließlich der Organisation und Funktion von Grundbüchern sowie zur Bewertung von Sicherheiten. All dies ist durch Zeugnisse und Schulungsnachweise vom Inhaber einer Erlaubnis nach §34i Gewerbeordnung (GewO) zu verlangen, sagt die Verordnung. Bisher waren Hauskredite für Vermittler erlaubnisweise im §34c GewO geregelt.

Stichtag für „Alte Hasen“ ist der 20. März 2011

Wer als derzeitiger 34c-Vermittler künftig weiterhin Hypotheken verkaufen will, hat bis 20. März 2017 Zeit, um sozusagen direkt eine Erlaubnis nach dem neuen §34i zu erwerben (alte Zulassungen nach §34c GewO erlöschen zu diesem Termin). Das geht bis dahin ohne neuerliche Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit und der Vermögensverhältnisse des Vermittlers. „Alte-Hasen“-Regel: Wer seit 21. März 2011 ununterbrochen Baufinanzierungen verkauft hat und dies nachweisen kann, muss seiner Zulassungsbehörde gegenüber keine neue Sachkunde nachweisen (Übergangsvorschriften gemäß §160 GewO).

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Berufliche Qualifikationen, die als Sachkundenachweis gemäß §2 der ImmoDarlSachkV gelten, sind alle kaufmännischen abgeschlossenen Ausbildungen und Fachwirt-Zeugnisse im Bank-, Versicherungs- und im Immobilienbereich. Jüngere Kaufleute (Versicherung und Finanzen), die ihre Prüfung nach dem 31. Juli 2015 abgelegt haben, werden nur noch anerkannt, wenn sie die Wahlqualifikation Private Immobilienfinanzierung und Versicherung erworben haben. Alle anderen müssen Zertifikate anerkannter Fortbildungsinstitute als Geprüfte/r Fachberater/in für Finanzdienstleistung vorlegen. In letzterem Fall außerdem zwei Jahre Berufserfahrung im Bereich der Immobilien-Darlehensvergabe vorweisen.

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