Viele Menschen wollen auch im Urlaub oder auf einer Dienstreise nicht auf ihr eigenes Auto verzichten. Wer mit dem PKW ins Ausland fährt, sollte sich jedoch bewusst sein, dass er leicht in einen Verkehrsunfall verwickelt werden könnte. Die Gegend ist fremd und die Verkehrsregeln müssen nicht deckungsgleich mit der Bundesrepublik sein – schnell hat man das Bremslicht des Vordermannes übersehen, während man nach dem richtigen Hotel Ausschau hält.

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Nach einem Crash im Ausland ist es beruhigend, die „grüne Karte“ in der Tasche zu haben. Dabei handelt es sich um die „Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr“. In aktuell 46 Ländern erleichtert dieses Dokument die Regulierung eines verursachten Unfallschadens. Sie bescheinigt Versicherungsschutz nach den jeweiligen Bedingungen des Gastlandes, enthält zudem wichtige Daten über das Fahrzeug, den Halter und den Kfz-Haftpflichtversicherer. Vor der Auslandsreise ist die grüne Karte kostenlos bei der jeweiligen Autoversicherung erhältlich.

Doch das Grüne-Karten-System hat einen weiteren Vorteil: mit dem sogenannten Council of Bureaux (CoB) mit Sitz in Brüssel wurde eine zentrale Organisation geschaffen, die von der Regierung in jedem teilnehmenden Land anerkannt wird. Es garantiert die Rückerstattung der im Ausland entstehenden Schadenaufwendungen sowie die Schadensregulierung. In Deutschland hilft das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. (DBGK) mit Sitz in Berlin, falls Verkehrsopfer in Unfälle mit ausländischen Fahrzeugen verwickelt werden.

Problem: Unterschiedliche Haftpflichtregeln in verschiedenen Ländern

Grundlage des Grüne-Karten-Systems ist das sogenannte Londoner Abkommen von 1949, das aus einer UNO-Empfehlung hervorging. Damals sahen sich die Unterzeichner vor das Problem gestellt, dass in den verschiedenen Ländern unterschiedliche Haftpflichtbestimmungen für PKW bestehen. Beim Überschreiten einer Ländergrenze wäre es folglich notwendig gewesen, dass Autofahrer einen eigenen Versicherungsvertrag für das jeweilige Gastland abschließen müssen: ein enormer bürokratischer Aufwand. Nun ist keine zusätzliche Police vonnöten, wenn man ins Ausland fährt.

Ein weiteres Problem, auf das die Grüne Karte reagiert: Unfallopfern können große Nachteile entstehen, wenn ein ausländisches Fahrzeug den Schaden verursacht. Denn die Schadensdeckung ist von Land zu Land sehr verschieden. In der Türkei besteht zum Beispiel für Personenschäden eine Mindestdeckungssumme von lediglich 421.379 Euro, in Deutschland von 7,5 Millionen Euro. Wenn also ein türkischer Autofahrer einen deutschen schwer verletzt, könnte die vereinbarte Versicherungsleistung zu niedrig sein, um alle Folge- und Behandlungskosten abzusichern.

In solchen Fällen schafft die Grüne Karte einen Ausgleich. Sie gewährleistet, dass die Schadensregulierung nach den Haftpflichtregeln des Landes vorgenommen wird, in dem der Geschädigte beheimatet ist.

Grüne Karte ist in einigen Staaten Pflicht!

Mit der Unterzeichnung des sogenannten Kennzeichenabkommens 1991 ist das Mitführen der Grünen Karte in den Ländern der EU nicht mehr verpflichtend. Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung gilt seither das Autokennzeichen des Herkunftslandes. Dennoch raten Versicherer, das Papier weiterhin im Ausland bei sich zu haben, da mit Hilfe des Dokumentes Formalitäten nach einem Unfall einfacher geregelt werden können. Einen Nachteil hat das Grüne-Karten-System allerdings: Nur wenige Länder außerhalb Europas und des Mittelmeer-Raums haben sich dem System angeschlossen.

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Bei Fahrten in einige Staaten ist das Mitführen der Karte sogar unbedingte Pflicht, wenn man mit dem eigenen Auto unterwegs ist! Diese Länder sind: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Iran, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Russland, Serbien, Türkei, Tunesien, Ukraine und Weißrussland. Grundsätzlich ist es ratsam, bei längeren Auslandsfahrten mit dem Kfz-Versicherer Rücksprache zu halten.

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