Lebensversicherungen versenden jährlich Mitteilungen an ihre Vertragskunden, in denen sie zu Überschussbeteiligung, Rückkaufswert oder auch die Rentenhöhe bei aktueller Zinslage der abgeschlossenen Police informieren. Dazu sind sie per Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verpflichtet.

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Ungewöhnlicher Aufruf

Die Verbraucherzentrale ruft nun auf ihrer Webseite Lebensversicherungskunden dazu auf, ihr diese sogenannten „Standmitteilungen“, „Jährliche Informationen“ oder auch „Wertmitteilungen“ per Kopie und mit dem Versicherungsschein zur Prüfung zuzusenden.

Ein Grund ist, dass Verbraucher Schwierigkeiten haben, anhand der Mitteilungen zu entscheiden, ob sie die Versicherung behalten oder kündigen sollten. Um die Verständlichkeit von Standmitteilungen und die Verwertbarkeit von Informationen für Verbraucher genauer betrachten zu können, bittet die Verbraucherschutzorganisation um Unterstützung ihrer Nutzer. Wird zudem festgestellt, dass dabei gegen Vorschriften verstoßen wurde, will man die Unterlagen auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weiterleiten.

Verbraucherzentrale wertet Standmitteilungen der Lebensversicherer aus

Weiterhin möchte man die Entwicklungen der Überschüsse, aber auch die Darstellung der Angaben über die Zeit nachvollziehen können. So soll untersucht werden, wie sich Niedrigzinsumfeld, aber auch das Lebensversicherungsreformgesetz auf die Versicherer und ihre Angaben auswirken. Der Verbraucherzentrale-Chef Günter Hörmann plant nach Handelsblatt-Angaben, bis zum nächsten Frühjahr Mustervorgaben für solche Schreiben machen zu können, da diese bisher zum Teil verwirrende Informationen enthalten.

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Die Verbraucherzentralen agieren bei diesem Vorhaben im Sinne ihrer Tätigkeit als „Finanzmarktwächter“, ein Frühwarnsystem, mit dem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen den Finanzmarkt aus Perspektive der Verbraucher beobachten und analysieren. Grundlage für diese Arbeit sind Verbraucherbeschwerden und empirische Untersuchungen. Die Ergebnisse des Finanzmarktwächters dienen der Arbeit des vzbv und der Verbraucherzentralen. Mit seinen Erkenntnissen könnten auch Aufsichts- und Regulierungsbehörden wie zum Beispiel die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterstützt werden.

Verbraucherzentrale Hamburg, Handelsblatt

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