Im vergangenen Jahr waren in Deutschland 149.500 Wohnungseinbrüche zu beklagen, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bekannt gab. Das bedeutet, alle dreieinhalb Minuten wird hierzulande in ein Haus oder eine Wohnung eingebrochen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Täter ermittelt werden, ist allerdings gering: magere 16 Prozent beträgt die Aufklärungsquote bei Wohnungseinbrüchen.

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Doch nicht nur in Deutschland müssen die Bundesbürger Wohnungseinbrüche fürchten. Eine Auswertung von Daten der europäischen Statistikbehörde Eurostat zeigt, dass auch in anderen Ländern die Zahl dieser Delikte hoch ist. Besonders stark betroffen sind beliebte Urlaubsländer wie Spanien, Italien oder Frankreich, wie aus den offiziellen Zahlen der Behörde für 2012 hervorgeht.

Europaweiter Spitzenreiter war demnach Italien mit 240.846 Wohnungseinbrüchen in 2012. England und Wales landen mit insgesamt 227.280 gemeldeten Einbrüchen auf Platz 2 der europäischen Länder mit den meisten Wohnungsdelikten. Dahinter platzieren sich Deutschland (144.117 Einbrüche), Frankreich (135.402), Spanien (126.422), die Türkei (113.772) und die Niederlande (112.105). Da die Statistik nur polizeilich registrierte Einbrüche berücksichtigt, könnte es in einigen Staaten zudem eine Dunkelziffer geben.

Außenversicherung schützt vor Einbruch in Hotelzimmer

Der Schutz vor Wohnungseinbrüchen im Ausland empfiehlt sich auch als Türöffner für den Versicherungsvertrieb. Laut der 30. Tourismusanalyse der Stiftung für Zukunftsfragen sind Spanien, Italien und die Türkei die beliebtesten Reiseziele der Bundesbürger (siehe Tabelle) – also Länder mit signifikant hohen Einbruchzahlen.

Stiftung für Zukunftsfragen

Viele Verbraucher wissen jedoch nicht, dass die Hausratversicherung für Einbrüche in verschlossene Hotelzimmer und gemietete Ferienhäuser aufkommt, sofern ein Außenversicherungs-Baustein integriert ist. Gerade vor der Reisesaison können Vermittler ihre Kunden auf diesen Schutz gezielt ansprechen. Versichert ist in der Regel der "Einbruchdiebstahl", nicht aber der "einfache Diebstahl". Das bedeutet: nur wenn der Täter eine Sicherungseinrichtung -etwa eine verschlossene Tür- aufgebrochen hat, besteht Anspruch auf eine Schadenszahlung. War die Tür hingegen nicht zugesperrt, geht der Versicherte leer aus.

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Die Außenversicherung springt freilich nur ein, wenn sich der Hausrat vorübergehend außerhalb der heimischen Wohnung befindet. Die meisten Versicherer beschränken den Reiseschutz auf 90 Tage am Stück, während einzelne Anbieter bis zu 360 Tage für Einbruchdiebstahl aufkommen. In vielen Tarifen ist die Auslandsleistung auf einen bestimmten Höchstbetrag beschränkt, z.B. 10.000 Euro.
Für Menschen, die dauerhaft im Ausland leben, wird der Diebstahlschutz allerdings teurer. Wer eine eigene Ferienwohnung im Ausland besitzt oder das Ferienhaus sogar als Zweitwohnsitz angemeldet hat, muss einen eigenständigen Vertrag für das Objekt abschließen.

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