Die Solvency II-Richtlinien sind künftig in deutscher Sprache verfügbar. Der technische Annex II vervollständige die Ende Oktober 2013 auf Englisch und auf Deutsch veröffentlichten Leitlinien und Erläuterungstexte zu Solvency II. Er enthält unter anderem die Liste der Elemente, die im Rahmen der Leitlinien zur Informationsübermittlung an die Aufsichtsbehörden übermittelt werden und entsprechende Erläuterungen.

Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen bzw. -gruppen müssen danach folgende Informationen an die zuständigen nationalen Behörden zu übermitteln:

  • Basisinformationen
  • Bilanz
  • Liste der Vermögenswerte
  • Offene Derivate
  • Versicherungstechnische Rückstellungen Lebensversicherung und nach Art der Lebensversicherung betriebene Krankenversicherung
  • Versicherungstechnische Rückstellungen Nichtlebensversicherung
  • Eigenmittel
  • Mindestkapitalanforderung
  • Mindestkapitalanforderung - Mehrsparten-Unternehmen
Damit Fehler innerhalb der Leitlinie korrigiert werden können, veröffentlicht EIOPA außerdem Errata mit dazugehörigen Erläuterungen. Eine Übersetzung dieser Texte liege zurzeit noch nicht vor, soll aber noch von EIOPA zur Verfügung gestellt werden, berichtet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). EIOPA-Leitlinien und Erläuterungstexte zu Solvency II können über die Webseiten der BaFin eingesehen werden.
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