Ab 1. Februar 2014 sollte die europaweite Umstellung auf das SEPA-Zahlungssystem erfolgen. Insgesamt 33 Staaten des sogenannten Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes sollten dann ein einheitliches Zahlungssystem nutzen. Bindend war der Termin in Deutschland für Unternehmen, Vereine und die öffentliche Verwaltung. Für Verbraucher ist SEPA erst ab 1. Februar 2016 bindend.

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Verlängerung der SEPA-Übergangsfrist bis zum 1.8.2014

Nun entschied die EU-Kommission die Übergangsfrist um sechs Monate zu verlängern. Damit kommt die endgültige Umstellung auf die neuen Kontonummern erst zum 1. August 2014. "Ich bedaure, das tun zu müssen, aber diese Maßnahme ist erforderlich, um mögliche Risiken einer Störung des Zahlungsverkehrs zu verhindern, die besonders für Verbraucher und kleine und mittlere Unternehmen Folgen haben könnten", sagte EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier. Weitere Verlängerungen der Übergangsfrist solle es jedoch nicht geben, erklärte eine Sprecherin.

Mandatsverwaltung macht Banken und Versicherungen bei SEPA-Umstellung zu schaffen

Generell haben viele Unternehmen große Probleme mit der Umstellung auf die künftige Single Euro Payment Area (SEPA). Im Oktober befanden sich erst die Hälfte der Versicherungen und rund 30 Prozent der Banken in der Planungsphase. 50 Prozent der Banken strebten den Abschluss der SEPA-Umstellung sogar erst weniger als zwei Monate vor dem Stichtag an.

In Anbetracht des teilweise fahrlässigen Umgangs mit dem Termin und den mittlerweile auftretenden Problemen ist die heute verkündete Verlängerung der Übergangsfrist nur logisch. So klagt jede dritte Bank und vier von zehn Versicherungen über technische Probleme bei der Umstellung.

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"Dies gilt vor allem für die Mandatsverwaltung - einem Kernstück der SEPA-Umstellung", weiß Dr. Hubertus von Poser, Zahlungsverkehrsexperte beim Software- und Beratungshaus PPI AG. Denn jeder Zahlungsempfänger benötigt künftig ein Mandat, das ihm vom Zahlungspflichtigen erteilt wird und das eine Rückgabemöglichkeit sowie eine klare Referenzierung beinhaltet. Die SEPA-Regelungen verlangen dabei zwingend, dass die Einzugsermächtigungen einmalig schriftlich eingeholt werden. Viele auch bereits bestehende Einzugsermächtigungen müssen deshalb erneut eingeholt werden.

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