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SEPA

Das Wort SEPA steht für Single Euro Payments Area. In der deutschen Sprache wird SEPA mit Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum übersetzt. Zu diesem gehören alle 27 EU-Staaten, die EWR-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Schweiz und Monaco.

Ziel ist die Vereinfachung vieler nationaler Überweisungsregeln auf ein einheitliches System. Überweisungen und Lastschriften sollen damit europaweit nach einem gemeinsamen Verfahren abgewickelt werden.

Beleglose Überweisungen, dazu zählen Überweisungen via Online-Banking, sollen innerhalb eines Bankarbeitstags beim Empfänger aufs Konto eingehen. Manuelle Überweisungsformulare sollen maximal zwei Bankarbeitstage in Anspruch nehmen.

Ab dem 01. August 2014 ist der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum verbindlich gültig. Ab dann müssen sich Privatpersonen und Unternehmen auf die Änderung der bekannten Kontonummern und Bankleitzahlen einstellen. Diese werden durch IBAN und BIC ersetzt. Anstelle der Kontonummer tritt die internationale Kontonummer IBAN - International Bank Account Number - in Kraft. Die Bankleitzahl heisst dann BIC - Business Identifier Code.

Für Privatpersonen sind die alten Kontonummern und Bankleitzahlen aller Voraussicht noch bis Anfang Februar 2016 zu nutzen sein. Für Privatpersonen gilt dann die SEPA-Basislastschrift - SEPA Core Direct Debit - und für Firmenlastschrift die SEPA Business to Business Direct Debit.

Zum einziehen einer Lastschrift wird künftig eine individuelle Gläubiger-Identifikationsnummer, die so genannten CI (Creditor Identifier) benötigt. Dadurch kann jeder Empfänger einer Lastschrift sicher zugeordnet werden. Für die Vergabe der 18-stelligen alphanumerischen SEPA-Gläubiger-Identifikationsnummer ist die Deutsche Bundesbank zuständig. Analog zum Verwendungszweck gibt es künftig die so genannte Mandatsreferenz. Diese muss jeder Empfänger einer Lastschrift angeben.

In den Ländern, die nicht an SEPA teilnehmen, müssen nach wie vor spezielle Formulare ausgefüllt und besondere Überweisungsmodalitäten beachtet werden. Dazu zählen z.B. die Formulare zur Auslandsüberweisung, die Bearbeitungsdauer sowie anfallende Gebühren.

Abgesicherter Zeitraum des Bauherrenrisikos
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