Abgesicherter Zeitraum des BauherrenrisikosBei Neu- und Umbauten auf dem versicherten Grundstück ist das Bauherrenrisiko abgesichert. Versicherungsschutz besteht in Abhängigkeit von der vertraglich vereinbarten Errichtung in einer vorgegebenen Bauzeit (oder einer vertraglich vereinbarten Bausumme). |