Vatikan erfüllt Geldwäsche-Vorschriften nicht

Rom: Vatikan - Die italienische Zentralbank hat den elektronischen Zahlungsverkehr mit dem Vatikanstaat eingeschränkt. Seit Jahresbeginn kann innerhalb der Grenzen des kleinsten Staates der Welt nicht mehr mit Kreditkarten oder EC-Karten bezahlt werden. Vermutet wird, dass dieser Schritt mit Anti-Geldwäsche-Vorschriften zusammenhängt, den die Vatikanbank nicht erfüllen würde.

Jährlich besuchen rund 5 Millionen Menschen den Vatikanstaat. Petersdom, Petersplatz und die Sixtinische Kapelle zählen neben den Museen, Palästen und Gärten zu den Besuchermagneten.

Wer derzeit den kleinsten Staat der Welt besucht, sollte sich in Italien mit Bargeld versorgen. Denn die Einschränkungen des elektronischen Zahlungsverkehrs führen auch dazu, dass die Geldautomaten, die sich auf dem Territorium des Zwergstaates befinden, kein Bargeld ausgeben.

Die Einschränkung wird von der italienischen Zentralbank betrieben, der auch die Bankenaufsicht obliegt.
Kartenterminals und Geldautomaten innerhalb des Vatikan wurden bisher von einer eigenständigen Tochtergesellschaft der Deutschen Bank betrieben.
Da der Vatikan aber kein EU-Mitgliedsstaat ist, ist er auch nicht an Vorschriften für Transaktionen innerhalb der EU gebunden. Die italienische Bankenaufsicht soll vor kurzem den Antrag der Deutschen Bank Italia abgelehnt haben, Kartenterminals innerhalb des Vatikanstaates zu betreiben.

Wie die FAZ berichtet, habe eine Überprüfung der vatikanischen Regeln gegen Geldwäsche ergeben, dass nur neun von 16 erforderlichen Kriterien erfüllt worden seien. Zuständig für die Überprüfung ist die internationale Organisation „Moneyval“.

Laut Vatikansprecher Federico Lombardi seien die Einschränkungen jedoch auf auslaufende Verträge zurückzuführen. Lombardi erklärte, dass es bald wieder möglich sein werde, Waren auf elektronischem Wege zu bezahlen.