Verweis von Unisex in den Vermittlungsausschuss sorgt für Verwirrung

Die Unisex-Tarife müssen bis zum 21.12.2012 in Deutschland von allen Versicherungen umgesetzt sein, das sorgt für viel Aufregung, denn wenn man Männer und Frauen gleich behandelt, hat das Auswirkungen auf die Prämien. In einigen Sparten wie BU und KV herrscht daher Ausverkaufsstimmung mit alten Vertragen aus der Bisex-Welt. Nach der Entscheidung im Bundesrat am Freitag herrscht nun reichlich Verunsicherung. Können die alten Bisex-Tarife jetzt doch noch länger verkauft werden?

Diese Woche ist die letzte Gelegenheit, unschlüssige Kunden noch von einem Vertragsabschluss zu überzeugen - danach ziehen die Preise an, unter Umständen bis zu 30 Prozent. Doch ist es wirklich schon die letzte Woche? Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 21. März 2011 ist in der deutschen Gesetzgebung noch nicht umgesetzt. Das hätte letzten Freitag verabschiedetet werden sollen, doch der Bundesrat konnte sich nicht einigen. Grund waren nicht Unisex-Tarife, sondern ein Streit um die Bewertungsreserven von Lebensversicherungen.

Am Freitag verschickte der Maklerpool FondsFinanz einen Newsletter mit der Betreffzeile: "Eilmeldung: Unisex-Einführung verschoben – ja oder nein?" Dort wurde auf Meldungen von Focus und Manager-Magazin verwiesen, in denen der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zitiert wird: Die Branche halte am Datum zur Einführung der Unisex-Tarife fest.

Doch der Branchenverband kann das seinen Mitgliedern nicht vorschreiben. Der Bund der Versicherten (BdV) vertritt die Auffassung, dass einige Anbieter auch nach dem 21.12.2012 noch Bisex-Tarife anbieten werden. Denn es sei nach deutschem Aufsichtsrecht weiterhin möglich, alte Tarife zu verkaufen, so der BdV.

Die Nachfragen von Versicherungsbote ergaben bisher, dass die Versicherer an dem Datum festhalten.