Doppelbelastung Pflege und Beruf - Wie funktioniert das Familienpflegezeitgesetz?

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Seitens des Arbeitgebers besteht keine Pflicht, die Familienpflegezeit zu vereinbaren. Sie kann nur in Absprache und mit Einwilligung des Arbeitgebers genommen werden. Das wird von vielen Sozialverbänden als großes Manko angesehen.

Neben der Frage der Dauer der Familienpflegezeit und dem entsprechend geringeren Einkommen wird insbesondere bemängelt, dass es keinen Rechtsanspruch, sondern lediglich eine Gesetzesgrundlage als rechtliche Absicherung für die Familienpflegezeit gibt. Kurzfristige Lösungen mit dem Arbeitgeber werden von den Betroffenen oftmals bevorzugt.

Eine Grundvoraussetzung dafür, dass dem Gesetz Taten folgen und tatsächlich eine Entlastung für pflegende Berufstätige geschaffen wird, ist, dass sich diese in geographischer Nähe zu den pflegebedürftigen Personen befinden. Doch es ist heute nicht mehr unbedingt selbstverständlich, dass etwa die Tochter bei den Eltern mit im Hause wohnt. Auch für die veränderten familiären Strukturen wäre eine angepasste Regelung daher oft wünschenswert.

Für den Arbeitgeber bietet das Anbieten der Familienpflegezeit dabei durchaus einige Vorteile:

  • Die erfahrene Arbeitskraft bleibt dem Unternehmer erhalten, da sich nur dessen wöchentliche Arbeitszeit reduziert.
  • Fachkräftebindung durch das Übernehmen von Verantwortung für den Angestellten.
  • Gehaltsaufstockungen können mittels zinsloser Darlehen staatlich refinanziert werden.
  • Rechtssicherheit über den Ausgleich des Lohnzuschusses durch gesetzliche Ausfallgarantien sowie eine private Familienpflegezeit-Versicherung.



Kunden rund um das Thema Pflege und die damit zusammenhängenden gesetzlichen Vorschriften und Möglichkeiten ausführlich zu informieren, ist für eine gute Beratung unerlässlich. Versicherungsbote hat daher in einem Themenheft "Vermögenssicherung im Alter - Ratgeber Pflege" wesentliche Aspekte aufbereitet - unter anderem auch zur Regelung des Familienpflegezeitgesetzes. Darüber hinaus werden etwa der Begriff der Pflegebedürftigkeit, die einzelnen Pflegestufen, Wohnformen im Alter und die jeweiligen Vorsorgemodelle anschaulich dargestellt.