Relaunch für Haus und Kunst

Wie die jüngst veröffentlichte Kriminalstatistik zeigt, ist Internetbetrug das derzeit deutschlandweit am stärksten zunehmende Delikt. Straftaten in diesem Bereich haben im Jahr 2010 um 8,1 Prozent auf 225.000 zugenommen. Der Versicherer "Hiscox" reagierte, indem nun auch Schäden übernommen werden, die aus Internetbetrug resultieren. Zusätzlich gelten nun in der Police "Haus & Kunst by Hiscox" höhere Entschädigungsgrenzen.

"Mit dem Relaunch gehen wir noch stärker auf die Wünsche unserer Kunden ein und tragen aktuellen Entwicklungen Rechnung. Unsere Kunden, die exklusive Gebäude, hochwertigen Hausrat oder wertvolle Kunst besitzen, benötigen einen speziell zugeschnittenen Versicherungsschutz - diesen wollen wir ihnen in allen Bereichen bieten", sagt Robert Dietrich, Vorstandsvorsitzender von Hiscox.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Gebäudeversicherung:

  • Witterungsniederschläge wie Hagel, Schneedruck oder starke Regenfälle sind mit versichert
  • Schäden in Folge umgestürzter Bäume sind auch versichert, wenn sie nicht das Gebäude selbst betreffen (bislang bis 3.000 Euro jetzt bis zu 1 Prozent der Versicherungssumme, max. 15.000 Euro)

Hausratversicherung:
  • Sportausrüstungen sind auch außerhalb des Versicherungsortes (i.d.R. der Wohnsitz) versichert. So sind Schäden bis zu 15.000 Euro gedeckt, wenn sich die Ausrüstung zum Beispiel im Sportverein befindet. Bisher waren Ausrüstungen nur über die so genannte Außenversicherung versichert.
  • Kosten für die Beseitigung von Gebäudeschäden sind gedeckt, wenn sich Polizei oder Feuerwehr Zutritt zum Risikoort verschaffen müssen (bis 5 Prozent, max. 15.000 Euro, bisher nicht eingeschlossen).
  • Kosten für Kinderbetreuung sind für einen Monat eingeschlossen, wenn sie durch einen Versicherungsfall anfallen (bis 5 Prozent, max. 15.000 Euro, bisher nicht eingeschlossen).
  • 25 Prozent des Wertes von neu erworbenen Gegenständen werden künftig bereits vom Kauf an ersetzt (bislang nur möglich, nachdem die neuen Dinge sich erstmalig am Risikoort befunden haben).
  • Entschädigungsgrenzen für beruflich genutzte Gegenstände sowie für Jagd- und Sportwaffen wurden von 3.000 auf 10.000 Euro angehoben und die für Sturmschäden an Gegenständen im Freien und für Fahrraddiebstahl auf 15.000 Euro.

Kunst:
  • Versicherungsnehmer haben künftig unbegrenzt weltweiten Versicherungsschutz für Kunstgegenstände (bisher nur im Rahmen der Außenversicherung).
  • Cash Option: Versicherte können bei Beschädigung zwischen Restaurierung und finanziellem Ausgleich wählen (bislang nur bei über 30-prozentiger Wertminderung).
  • Defective Title: Sollte sich herausstellen, dass der Kunde unwissentlich gestohlene Werke erworben hat, bezahlt Hiscox für daraus entstandene Schäden des Kunden bis zu 150.000 Euro pro Jahr (vorher 30.000 Euro).
  • Kunsttransporte durch auf Kunst spezialisierte Speditionen sind künftig in unbegrenzter Höhe bis zur Versicherungssumme versichert (bislang bis maximal 150.000 Euro).
  • Durch Restauratoren verursachte Schäden sind künftig in vollem Umfang versichert (bislang waren Restaurationsschäden nicht versichert).

Weitere Leistungen/Allgemeines:
  • Golfspieler profitieren im Falle eines "Hole-in-One": Hiscox übernimmt die oft hohen Kosten für die übliche Feier im Clubhaus (bisher gab es keine entsprechende Deckung).
  • Wenn der Versicherungsnehmer zum Opfer eines Internetbetrugs wurde, übernimmt Hiscox daraus resultierende Kosten (bisher kein Versicherungsschutz).
  • Etwaige Kosten durch Stalking sind versichert - zum Beispiel für verbesserte Sicherheit oder für einen Wohnungswechsel (bis zu 5 Prozent der Versicherungssumme oder max. 15.000 Euro, bisher nicht eingeschlossen).
  • Kosten für psychologische Betreuung aufgrund eines Schadensfalles sind gedeckt, etwa wenn ein Einbruch zu psychischen Beeinträchtigungen beim Versicherungsnehmer führt (bis 5 Prozent, max. 15.000 Euro, bisher nicht eingeschlossen).
  • Der Verzicht auf die Einrede grober Fahrlässigkeit wurde auf 25.000 Euro erhöht (bislang 15.000 Euro). Bei Brandschäden wird weiterhin generell auf die Einrede grober Fahrlässigkeit verzichtet.
Quelle: Hiscox