Steigende Gesundheitsrisiken und strengere Risikoprüfungen können vielen jungen Menschen später den Zugang zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung erschweren. Alexander Schrehardt, Inhaber von AssekuranZoom, erläutert im Gastbeitrag, warum Vermittler die Absicherung der Arbeitskraft daher bereits im Kindesalter in die Vorsorgeberatung einbeziehen sollten.
Arbeitskraftabsicherung beginnt heute früher als früher. Während die Vorsorgeberatung lange erst zum Start ins Berufsleben ansetzte, spricht inzwischen vieles dafür, bereits Kinder und Jugendliche in die strategische Absicherungsplanung einzubeziehen.
Blicken wir in das Jahr 1985 zurück. Das Tarifangebot der Lebensversicherer für die Absicherung der Arbeitskraft beschränkte sich auf die Berufs- und die Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen, die mit einer Kapitalversicherung kombiniert werden konnten. Allerdings war die Aussicht, einen Kunden ohne Erschwernisse zu versichern, damals sehr hoch. So waren beispielsweise psychische Vorerkrankungen von Kunden so gut wie unbekannt. Dies sollte sich in den Folgejahren ändern.
Wenn der Lebensstil zum Risikofaktor wird
Kinder und Jugendliche sind die Zukunft. Daran hat sich seit Menschengedenken nichts geändert. Verändert hat sich aber das Gesellschaftsbild, in dem der Nachwuchs groß wird und heranwächst. Der Wandel vollzieht sich schnell und kontinuierlich. Bestes Beispiel dafür sind die Ernährungsgewohnheiten: Fast Food gibt es inzwischen nahezu an jeder Straßenecke, und Süßigkeiten sind für viele ein fester Bestandteil der Ernährung geworden. Regelmäßiger Konsum von Burgern, Pommes, Schokolade und extrem süßen Getränken lässt in Verbindung mit einem zunehmenden Bewegungsmangel den Body-Mass-Index nach oben schnellen.
Ein BMI von über 30 ist auch bei jungen Menschen heute keine Seltenheit. 62 Prozent der erwachsenen Männer in Deutschland sind übergewichtig. In 18 Prozent der Fälle handelt es sich um krankhaftes Übergewicht. Wenngleich die Zahlen bei Frauen niedriger ausfallen, so sind dennoch 42 Prozent mit überflüssigen Pfunden und fünfzehn Prozent mit Adipositas belastet.
Diese Entwicklungen in unserer Gesellschaft finden infolgedessen auch in den Vorsorgelösungen der Lebensversicherer zur Absicherung der Arbeitskraft ihre Berücksichtigung. Da ein krankhaftes Übergewicht das Risiko für Folgeerkrankungen wie zum Beispiel Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs und Schädigungen der Gelenke zur Folge haben kann, wird sich der Daumen des Antragsprüfers bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung nach unten drehen und – wenn überhaupt – den Einkommensschutz nur mit vertraglichen Erschwernissen durchwinken.
Psychische Belastungen als Ausschlusskriterium
Hinzu kommt die Zunahme der psychischen Erkrankungen, die seit Jahren die Hauptursache für leistungspflichtige Berufsunfähigkeitsfälle sind. Das Mobiltelefon als täglicher Lebensbegleiter, eine oftmals zwanghafte Erreichbarkeit, das Leben mit Social Media sowie die Folgen der Kita- und Schulschließungen während der Corona-Pandemie haben auch bei den Jüngsten Spuren hinterlassen. Nach einer Untersuchung des Klinikums für Psychiatrie der Universitätsklinik Hamburg-Eppendorf im Juli 2020 zeigten 31 Prozent der untersuchten Kinder und Jugendlichen im Alter von drei bis 17 Jahren psychische Auffälligkeiten und über zehn Prozent waren psychisch krank. Findet sich dann in der medizinischen Vita des Antragstellers eine länger andauernde psychotherapeutische Behandlung, bedeutet dies regelmäßig die Ablehnung eines Antrags auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Früher über später nachdenken – und handeln
Die Vorsorgeberatung zur Absicherung der Arbeitskraft erfolgt in vielen Fällen nach wie vor anlässlich des Abschlusses der beruflichen Ausbildung und des Eintritts in das Berufsleben. Doch heutzutage empfiehlt es sich, diesen Beratungsschritt bereits im Kindesalter aufzusetzen. Beinhaltet das Produktportfolio eines Lebensversicherers zudem eine qualifizierte Grundfähigkeitsversicherung, kann der Versicherungsschutz mit einer schlanken Risikoprüfung im Idealfall bereits ab dem vollendeten dritten Lebensjahr eingerichtet und damit der Gesundheitszustand in diesem sehr frühen Lebensalter „konserviert“ werden.
Bietet der Tarif darüber hinaus eine BU-Wechseloption an, kann zu den in den AVB festgeschriebenen Anlässen – wie zum Beispiel zum Abschluss der Berufsausbildung beziehungsweise des Studiums und dem Start in das Berufsleben – ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung gewechselt werden.
Worauf es bei der Tarifwahl noch ankommt
Vor der Wahl des Anbieters und des Tarifs sollten Vermittler immer prüfen, mit welcher Rentenhöhe eine Grundfähigkeits- in eine Berufsunfähigkeitsversicherung überführt werden kann. Auch die Frage, ob nach einem Tarifwechsel der Versicherungsschutz im Rahmen von ereignisabhängigen Nachversicherungsgarantien weiter ausgebaut werden kann, sollte vor einem Vertragsabschluss geklärt werden.
In jedem Fall können engagierte Vermittler den Veränderungen in unserer Gesellschaft mit einer strategisch ausgerichteten, lebensbegleitenden Vorsorgeberatung erfolgreich entgegentreten.
Hintergrund: Der Gastbeitrag erschien zuerst im neuen kostenfreien Versicherungsbote Fachmagazin 01-2026. Das Magazin kann auf der Webseite des Versicherungsbote bestellt werden.