Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft. Sie erfordert ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro, haftet ausschließlich mit diesem Kapital und wird von einem oder mehreren Geschäftsführern vertreten. Sie ist klar, übersichtlich und gut steuerbar – ideal für Unternehmen mit einer klaren Eigentümerstruktur.
Die GmbH & Co. KG ist eine Mischform aus Kapital- und Personengesellschaft. Hier ist die GmbH die persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin), während Sie selbst als Kommanditist auftreten und nur mit Ihrer Einlage haften. Das bringt den Vorteil der vollen Haftungsbeschränkung und gleichzeitig mehr Flexibilität bei Gewinnverteilung, Nachfolge oder steuerlicher Gestaltung.
Ein Beispiel: Eine Maklerfirma als Familienbetrieb möchte die nächste Generation langsam einbinden. In der GmbH & Co. KG können Kinder als Kommanditisten aufgenommen werden – mit klar geregelten Anteilen und ohne sofortige Einflussnahme auf die Geschäftsführung.
In Sachen der Steuern zeigen sich die größten Unterschiede zwischen beiden Rechtsformen. Die GmbH zahlt Körperschaftsteuer (15 % plus Solidaritätszuschlag) und Gewerbesteuer. Wenn Sie Gewinne entnehmen, fällt zusätzlich Einkommensteuer an. Das führt zu einer gewissen Doppelbesteuerung – bei kleineren oder mittleren Gewinnen oft verschmerzbar, bei größeren Summen jedoch relevant.
Die GmbH & Co. KG dagegen ist steuerlich eine Personengesellschaft. Gewinne werden direkt den Gesellschaftern zugerechnet und dort mit Einkommensteuer versteuert. Dadurch lassen sich Entnahmen, Rücklagen und Reinvestitionen flexibler gestalten. Gerade bei wachstumsorientierten Unternehmen bietet diese Struktur deutliche Vorteile bei der Steuerplanung und Liquiditätssteuerung. In vielen Projekten haben wir in unseren Empfehlungen für unsere Mandanten deshalb auch diese Rechtsform empfohlen.
Ein Praxisbeispiel aus jüngster Zeit. Ein Makler-Unternehmer erzielte 200.000 Euro Gewinn im Jahr. Er war bereits bilanzierungspflichtig. Neben dem Unternehmerlohn wollte er 100.000 Euro im Betrieb belassen, die er später für den Kauf von Maklerbeständen investieren wollte. Zusammen mit seinem Steuerberater wurde die Entscheidung der Umwandlung in eine GmbH & Co. KG getroffen. In der GmbH & Co. KG kann dieser Betrag im Unternehmen verbleiben, ohne dass sofort volle Einkommensteuer fällig wird. Das schafft Spielraum für seine Expansionspläne.