Die Qual der Wahl - Umfirmierung eines Einzelunternehmens in eine GmbH oder GmbH & Co. KG?

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Laut Statistik der IHK waren Anfang Oktober 46.619 Maklerinnen und Makler registriert. Nach verschiedenen Befragungen geht man von zwei Dritteln dieser Unternehmen als Einzelunternehmen aus. Auch im Zusammenhang mit wachsenden Umsätzen sowie der demografischen Situation befassen sich immer mehr Maklerinnen und Makler mit dem Thema eines Rechtsformwechsels. Unternehmensberater Dr. Peter Schmidt befasst sich für Versicherungsbote mit den Rechtsformen GmbH und GmbH & Co. KG.



Viele Unternehmerinnen und Unternehmer starten als Einzelunternehmen – schlank, flexibel und ohne großen bürokratischen Aufwand. Doch mit zunehmendem Erfolg wächst auch die Verantwortung: Investitionen werden größer, Haftungsrisiken steigen, und die steuerliche Belastung nimmt zu. 



Spätestens an diesem Punkt stellt sich die Frage: Soll ich mein Einzelunternehmen in eine GmbH oder in eine GmbH & Co. KG umwandeln? Beide Varianten bieten Haftungsschutz – unterscheiden sich aber in Struktur, Steuern und strategischen Möglichkeiten deutlich. 



Der @AssekuranzDoc

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Dr. Peter Schmidt ist Experte Personenversicherungen und Unternehmensberater im Bereich Versicherungen, Vertriebe und Makler mit langjähriger Erfahrung als Führungskraft und Vorstand bei deutschen Versicherern und twittert als @AssekuranzDoc.

Als Consulting und Coaching – Unternehmensberatung mit dem PLUS begleiten wir regelmäßig Unternehmer im Bereich der Versicherungswirtschaft und bei KMU bei genau dieser Entscheidung. Und wir wissen: Die richtige Wahl hängt nicht nur von Zahlen ab, sondern auch von persönlichen Zielen, der Nachfolgeplanung und dem Unternehmertyp, den wir beraten. Auch Steuerberater und Rechtsanwälte haben da ihre eigene Meinung, die aber die bewusste Entscheidung des Makler nicht ersetzen sollte.



Warum eine Umfirmierung sinnvoll ist



Die wichtigsten Motivationen sind fast immer dieselbe. Nach meinen Erfahrungen sind die stärksten Motive der Schutz des persönlichen Eigentums von dem der Firma, die Vorteile für eine Regelung des Erbes sowie die Haftungsbegrenzung.

Als Einzelunternehmer haften Sie mit Ihrem gesamten Privatvermögen – auch für Risiken, die Sie nicht direkt beeinflussen können. Ein Beispiel aus der Praxis unserer Beratungen für KMU: Ein Handwerksbetrieb wächst, beschäftigt zehn Mitarbeitende und investiert in neue Maschinen. Eine Reklamation oder ein Zahlungsausfall eines Großkunden kann plötzlich existenzbedrohend werden.

Auch in einem Maklerunternehmen kann so eine Situation entstehen, wenn durch eine Fehlberatung Kunden Schadenersatz beanspruchen, der nicht von der Vermögensschadenversicherung (VSH) beispielsweise der Höhe nach oder wegen Verletzung von Obliegenheiten bei der Beratung gedeckt ist.

Die Umwandlung in eine GmbH oder GmbH & Co. KG schützt Sie in solchen Fällen. Ihre persönliche Haftung entfällt, und Sie sichern Ihr Privatvermögen ab. Auch für den Fall des Todes sind beide Rechtsformen ein besserer Schutz für den Betroffenen und seine Familie, da – wie oftmals gesagt wird – eine Firma nicht sterben kann. Zur Vorinformation empfehlen wir Ihnen die von entwickelte Entscheidungshilfe.

Die Unterschiede zwischen GmbH oder GmbH & Co. KG

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft. Sie erfordert ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro, haftet ausschließlich mit diesem Kapital und wird von einem oder mehreren Geschäftsführern vertreten. Sie ist klar, übersichtlich und gut steuerbar – ideal für Unternehmen mit einer klaren Eigentümerstruktur. 



Die GmbH & Co. KG ist eine Mischform aus Kapital- und Personengesellschaft. Hier ist die GmbH die persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin), während Sie selbst als Kommanditist auftreten und nur mit Ihrer Einlage haften. Das bringt den Vorteil der vollen Haftungsbeschränkung und gleichzeitig mehr Flexibilität bei Gewinnverteilung, Nachfolge oder steuerlicher Gestaltung. 



Ein Beispiel: Eine Maklerfirma als Familienbetrieb möchte die nächste Generation langsam einbinden. In der GmbH & Co. KG können Kinder als Kommanditisten aufgenommen werden – mit klar geregelten Anteilen und ohne sofortige Einflussnahme auf die Geschäftsführung. 



In Sachen der Steuern zeigen sich die größten Unterschiede zwischen beiden Rechtsformen. Die GmbH zahlt Körperschaftsteuer (15 % plus Solidaritätszuschlag) und Gewerbesteuer. Wenn Sie Gewinne entnehmen, fällt zusätzlich Einkommensteuer an. Das führt zu einer gewissen Doppelbesteuerung – bei kleineren oder mittleren Gewinnen oft verschmerzbar, bei größeren Summen jedoch relevant. 



Die GmbH & Co. KG dagegen ist steuerlich eine Personengesellschaft. Gewinne werden direkt den Gesellschaftern zugerechnet und dort mit Einkommensteuer versteuert. Dadurch lassen sich Entnahmen, Rücklagen und Reinvestitionen flexibler gestalten. Gerade bei wachstumsorientierten Unternehmen bietet diese Struktur deutliche Vorteile bei der Steuerplanung und Liquiditätssteuerung. In vielen Projekten haben wir in unseren Empfehlungen für unsere Mandanten deshalb auch diese Rechtsform empfohlen.



Ein Praxisbeispiel aus jüngster Zeit. Ein Makler-Unternehmer erzielte 200.000 Euro Gewinn im Jahr. Er war bereits bilanzierungspflichtig. Neben dem Unternehmerlohn wollte er 100.000 Euro im Betrieb belassen, die er später für den Kauf von Maklerbeständen investieren wollte. Zusammen mit seinem Steuerberater wurde die Entscheidung der Umwandlung in eine GmbH & Co. KG getroffen. In der GmbH & Co. KG kann dieser Betrag im Unternehmen verbleiben, ohne dass sofort volle Einkommensteuer fällig wird. Das schafft Spielraum für seine Expansionspläne.

Verwaltungsaufwand, Struktur und Außenwirkung



Die GmbH ist einfacher aufgebaut. Ein Gesellschaftsvertrag, ein Geschäftsführer, eine Buchführung – fertig. Das waren auch die entscheidenden Kriterien für einen aktuellen Beratungsfall, bei dem zwei Makler eine gemeinsame Firma mit einfachen Strukturen gründen wollten. Die nachfolgend beschriebenen Vorteile der GmbH & Co. KG wurden nicht in Anspruch genommen.



Die GmbH & Co. KG besteht dagegen aus zwei Gesellschaften: der GmbH als Komplementärin und der KG als eigentlicher Betriebsgesellschaft. Das bedeutet: zwei Gesellschaftsverträge, zwei Buchhaltungen, mehr Abstimmungsaufwand. Dieser Mehraufwand lohnt sich allerdings häufig, wenn Sie mehrere Beteiligte oder eine flexible Nachfolgeplanung wünschen. 



Kurz gesagt: GmbH: Einfach, klar, geeignet für kleinere und mittlere Betriebe mit stabiler Struktur. GmbH & Co. KG: Etwas komplexer, aber steuerlich und strategisch oft langfristig vorteilhafter. 



Beide Rechtsformen genießen ein hohes Ansehen. Die GmbH steht für Seriosität und klare Haftungsverhältnisse – sie ist der Klassiker unter den Kapitalgesellschaften. Die GmbH & Co. KG hat sich dagegen besonders im Mittelstand und bei Familienunternehmen etabliert. Nach meinen Erkenntnissen sind viele Umfirmierungen bei Maklern auch diesem Weg gefolgt. Sie signalisiert Solidität und Kontinuität – zwei Werte, die in Geschäftsbeziehungen viel Vertrauen schaffen. 



Ein Plan und dann die Umsetzung der Umfirmierung



Die gute Nachricht vorab: Eine Umwandlung Ihres Einzelunternehmens kann in vielen Fällen steuerneutral erfolgen (§ 20 UmwStG). Das bedeutet: Sie bringen Ihr Unternehmen in die neue Gesellschaft ein, ohne dass stille Reserven aufgedeckt und sofort versteuert werden müssen. 



Wichtig ist dabei eine saubere Planung und Umsetzung – von der Wahl des Gründungsverfahrens bis zur Abstimmung mit Finanzamt und Notar. Genau hier unterstützen wir Sie als Unternehmensberatung mit dem PLUS: praxisnah, vorausschauend und individuell. Zur Vorinformation stellen wir verschiedenen Unterlagen wie Checklisten und Leitfäden und Entwürfe zur Verfügung, beispielsweise für Satzungen aus Sicht der Unternehmensberatung.

Hilfreich ist auch, dass unsere Beratungen zum Rechtsformwechsel durch das BAFA mit Fördermitteln unterstützt werden. Das macht es auch kleineren Maklerunternehmen möglich, sich das entsprechende Fachwissen für eine gute individuelle Entscheidung zu sichern.



Die Entscheidung zwischen GmbH und GmbH & Co. KG ist nicht schwarz oder weiß. Sie hängt ab von Ihren Zielen, Ihrer steuerlichen Situation, Ihrer Nachfolgeplanung und Ihren strategischen Zielen. Wenn Sie eine übersichtliche Struktur und klare Haftungsbegrenzung wünschen, ist die GmbH meist die richtige Wahl. Wenn Sie langfristig flexibel gestalten, steuerlich optimieren und Nachfolge sichern möchten, bietet die GmbH & Co. KG klare Vorteile. 



Fazit



Eine Umfirmierung ist mehr als eine rechtliche Formalität – sie ist ein strategischer Schritt in die Zukunft Ihres Unternehmens. Die GmbH wird dann eine gute Lösung, wenn Sie weitgehend ein statisches Modell für die Enthaftung und Erbschaftsregelung wollen. Die GmbH & Co. KG ist bei einem eher dynamischen Modell mit Vorbereitung auf die Nachfolge mit der stärkeren Flexibilität zu empfohlen.

Wir begleiten Sie dabei mit Erfahrung, Weitblick und praktischen Lösungen, die nicht nur rechtlich und steuerlich, sondern auch unternehmerisch Sinn ergeben. Denn eine solche Kolumne kann individuelle Situationen und Wünsche natürlich nicht vollständig abbilden.



Consulting und Coaching – Unternehmensberatung mit dem PLUS: Wir denken über die Rechtsform hinaus – und entwickeln gemeinsam mit Ihnen und unseren Netzwerkpartnern die Struktur, die zu Ihrer Vision passt. Sprechen Sie uns gerne an – vertraulich, praxisnah und mit dem Blick für das Ganze. Im Rahmen der Beratung ermitteln wir auch den aktuellen Wert Ihres Unternehmens und zeigen Stärken, Schwachstellen und Wertsteigerungspotentiale auf.