Der Pflege-Rat des Verbands der Privaten Krankenversicherungen hat sein Reformmodell zur Finanzierung der Pflegeversicherung überarbeitet. Die „Pflege-Plus-Versicherung“ soll Eigenanteile sozial abfedern und generationengerecht absichern.
Die Finanzierung der Pflege wird immer problematischer. Dieser Zustand herrschte auch schon im Jahr 2023. Damals machte der Pflege-Rat des Verbands der Privaten Krankenversicherungen einen Vorschlag, um die immer höher steigenden Eigenanteile im Pflegebereich zu finanzieren. Obligatorisch, kapitalgedeckt, ohne Gesundheitsprüfung und Vertriebsprovision sollte die Lösung sein, die vom Experten-Rat „Pflege-Plus-Versicherung" genannt wurde.
Dessen wichtigster Bestandteil ist die Finanzierung über ein Kapitaldeckungsverfahren statt im Umlageverfahren. Begründet wurde die Präferenz der Kapitaldeckung damals damit, dass eine Stärkung des Umlageverfahrens zu „unsystematischen Umverteilungswirkungen zwischen den Generationen“ führen würde. Denn damit würden die heute Jüngeren auch für Personen bezahlen, die bereits selbst vorgesorgt haben und das Pflegerisiko finanziell aus eigenen Mitteln stemmen könnten – das seien immerhin rund zwei Drittel aller Pflegebedürftigen. Der Kapitaldeckungs-Vorschlag des Experten-Rats würde eine eine Umverteilung zu Gunsten finanziell besser Gestellter vermeiden, so der PKV-Verband.
Weitere wesentliche Eckpunkte des Reformvorschlags aus dem Jahr 2023 sind:
- Einführung einer obligatorischen, kapitalgedeckt finanzierten Zusatzversicherung ("Pflege-Plus") verknüpft mit einem Annahmezwang für die Versicherungsunternehmen (ohne individuelle Gesundheitsprüfung und ohne Vertriebsprovision). Die Kalkulation enthält eine automatische Dynamisierung zur Inflationssicherung, Kinder sind beitragsfrei versichert, Rentner zahlen nur den halbierten Beitrag.
- Versichert sind die beim Pflegebedürftigen verbleibenden pflegebedingten Eigenanteile im Pflegeheim – bis auf einen Selbstbehalt von 10 Prozent.
- Der Beitrag liegt rechnerisch bei rund 39 Euro pro Monat für das Einstiegsalter von 20 Jahren, rund 48 Euro für 40-Jährige (bei Arbeitnehmern jeweils zur Hälfte paritätisch vom Arbeitgeber bezahlt).
„Pflege-Plus-Versicherung" Stand 2025
Passend zum Start der neuen Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf Ministerebene bringt der unabhängige Experten-Rat „Pflegefinanzen“ eine aktualisierte Version der „Pflege-Plus-Versicherung“ in die Debatte ein. Ein Konzept, das als verpflichtende Zusatzversicherung die Eigenanteile in der stationären Pflege langfristig und sozial verträglich absichern soll.
Die „Pflege-Plus-Versicherung" ist weiterhin kapitalgedeckt, generationengerecht kalkuliert und in ihrer Struktur direkt an das bestehende Sozialgesetzbuch XI anschlussfähig. Sie sieht einen Annahmezwang ohne Gesundheitsprüfung und ohne Provisionen vor und berücksichtigt die pflegespezifische Inflation bereits im Beitragsmodell. Kinder wären beitragsfrei versichert, Rentner zahlten nur die Hälfte, und in Fällen von Hilfebedürftigkeit könnten Beiträge sogar auf null Euro sinken.
Die monatlichen Beiträge sind nach Einstiegsalter gestaffelt. Für 20-jährige Versicherte würde der Beitrag zum geplanten Start 2026 bei 44 Euro liegen und mit steigendem Alter auf bis zu 64 Euro ansteigen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Kosten. Ab Renteneintritt wird der Beitrag halbiert.
Neben der individuellen Absicherung ist auch die Gruppenversicherung im Rahmen betrieblicher Modelle vorgesehen – inklusive Familienmitgliedern und möglichen Beitragsvorteilen. Für Unternehmen ergibt sich daraus nicht nur eine neue Möglichkeit der Mitarbeiterbindung, sondern auch ein präventiver Beitrag zur Entlastung der sozialen Sicherungssysteme.
„Mit der Pflege-Plus-Versicherung liegt ein praxisnaher, direkt an das SGB XI anknüpfender Vorschlag für eine verpflichtende, mit konkreten Beiträgen hinterlegte Zusatzversicherung auf dem Tisch, die die Eigenanteile an den Pflegekosten sozial abfedert und generationengerecht finanziert“, sagt Prof. Dr. Jürgen Wasem, Vorsitzender des Experten-Rats. Der Reformbedarf sei akut, insbesondere mit Blick auf die Baby-Boomer-Generation.
Die neue Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag eine „große Pflegereform“ angekündigt. Nun liegt ein realistischer, umsetzbarer Baustein zur Debatte vor. Ob die Politik diese Chance ergreift, bleibt abzuwarten. Die Zeit zum Handeln jedenfalls drängt. Denn die mit Echt-Daten kalkulierten Neubeiträge der Pflege-Plus-Versicherung für einen Starttermin im Jahr 2026 berücksichtigen den in den letzten 3 Jahren zu beobachtenden signifikanten Kostenanstieg in der stationären Pflege. Der Experten-Rat warnt deshalb vor weiterem Zögern der Politik vor generationengerechten Strukturreformen: „Uns läuft die Zeit davon, die Pflegeversicherung für die Baby-Boomer-Generation vorzubereiten“, warnt Wasem.