Prämiensparer erhalten Zinsnachzahlungen - Musterfeststellungsklage führt zu Vergleich

Quelle: DALL-E

Prämiensparer der Stadtsparkasse München erhalten eine pauschale Nachzahlung – das ist das Ergebnis eines Vergleichs, den der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit dem Kreditinstitut geschlossen hat. Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) hat den Vergleich genehmigt (Az. 102 MK 1/21). Damit endet das Verfahren der Musterfeststellungsklage, sofern weniger als 30 Prozent der rund 2.400 angemeldeten Verbraucher innerhalb eines Monats widersprechen.

Gegenstand des Rechtsstreits waren Sparverträge mit der Bezeichnung „S-Prämiensparen flexibel“, die zwischen 1994 und 2005 verkauft wurden. In der Klage ging es unter anderem um die Zinsberechnung und die Kündigungsrechte der Bank. Mit dem Vergleich erhalten betroffene Kunden je nach Vertragsbeginn und Sparvolumen zwischen 0,85 und 8,15 Prozent des Endguthabens erstattet. Eine Veröffentlichung der gerichtlichen Beschlüsse im Verbandsklageregister steht noch aus.

„Wir haben mit der Stadtsparkasse München einen fairen Vergleich für Prämiensparer aushandeln können“, sagt Sebastian Reiling vom vzbv. Die Verbraucherschützer bewerten das Verfahren auch als pragmatischen Schritt angesichts des höheren Alters vieler Betroffener und der langen Verfahrensdauer.

Das Gericht informiert die Teilnehmer schriftlich. Nur wer aktiv widerspricht, wird nicht Teil des Vergleichs. Die Nachzahlung erfolgt auf das Konto des Prämiensparvertrags oder ein angegebenes Girokonto – sofern die Ansprüche vor dem 22. Januar 2021 noch nicht verjährt waren.

Zur Wirksamkeit des Vergleichs schrieb das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG): „Der vom Gericht genehmigte Vergleich wird erst wirksam, wenn weniger als 30 Prozent der angemeldeten Verbraucher fristgerecht ihren Austritt aus dem Vergleich erklärt haben. Ist dies der Fall, stellt das Gericht durch unanfechtbaren Beschluss den Inhalt und die Wirksamkeit des Vergleichs fest und veranlasst die öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses im Klageregister. Mit der Bekanntmachung des Beschlusses wirkt der Vergleich für und gegen diejenigen angemeldeten Verbraucher, die nicht ihren Austritt erklärt haben. Der wirksame Vergleich beendet das Musterfeststellungsverfahren.“