Wie Lebensversicherer die Überschüsse aus Bewertungsreserven berechnen, hält die Verbraucherzentrale Hamburg aus Kundensicht für eine Blackbox. Ihre Sichtweise sehen die Verbraucherschützer gestärkt, weil R+V Leben und Condor Leben Berechnungsfehler einräumten und betroffene Kunden Nachzahlungen erhalten.
Das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) sieht u.a. vor, dass Lebensversicherer Bewertungsreserven einbehalten können, wenn Garantiezusagen an die restlichen Kunden nicht sicher sind. Doch wie Versicherer Überschüsse aus den Bewertungsreserven berechnen, sei für Kunden oft schwer nachvollziehbar, so die Verbraucherzentrale Hamburg. Kunden müssten blind auf die Berechnungen der Versicherer vertrauen. Und nicht immer ist deren Rechnung fehlerfrei.
Als Beleg dafür führen die Verbraucherschützer auf ihrer Webseite Fälle an, in denen R+V Leben sowie die Konzerntochter Condor Leben ihre Kunden über fehlerhafte Berechnungen informieren und Nachzahlungen vornehmen bzw. ankündigen. Ganz unerheblich sind die Nachzahlungen nicht: In einem Fall soll eine Nachzahlung in Höhe von rund 1.300 Euro vorgenommen werden.
Gegenüber ‚Versicherungswirtschaftheute‘ bestätigte der Konzern die fehlerhaften Berechnungen. Diese seien im Rahmen regelmäßiger Qualitätskontrollen aufgefallen und umgehend korrigiert worden. Die betroffenen Kunden würden vom Versicherer informiert und die ihnen zustehenden Beträge inklusive Verzugszinsen erhalten.
Doch für die Verbraucherschützer ist das Thema damit nicht erledigt: „Wir vermuten, dass noch mehr Kundinnen und Kunden dieser und weiterer Versicherer betroffen sind.“ Die VZ Hamburg hat deshalb einen Musterbrief entworfen, mit dem Versicherer aufgefordert werden sollen, die Berechnung der Überschüsse erneut zu überprüfen. Dieses Anschreiben sollten insbesondere jene Menschen nutzen, deren Lebensversicherung ab 2014 (in Kraft treten des LVRG) ausgelaufen ist oder gekündigt wurde, raten die Verbraucherschützer.
Um die eigene These von verbreiteter Falschberechnung der Überschüsse durch deutsche Lebensversicherer zu stützen, bitte die VZ Hamburg um Mithilfe. Wer von seinem Versicherer ein Schreiben erhalten hat, in dem über fehlerhafte Berechnung der Überschussbeteiligung informiert wird, soll sich bei der Verbraucherzentrale Hamburg melden und ihr das entsprechende Schreiben zukommen lassen.