Umsetzung Geldwäschegesetz: FAQ-Liste veröffentlicht

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Damit sich Versicherungsvermittler und Finanzdienstleister auf die Umsetzung des Geldwäschegesetzes (GwG) vorbereiten können, haben VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungsunternehmen in Europa e.V. und der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V. nun einen FAQ-Katalog zusammen gestellt und veröffentlicht.

Gewinne aus schweren Straftaten sollen mit dem Geldwäschegesetz (GwG) aufgespürt werde. „Die Verhinderung von Geldwäsche hat eine fundamentale Bedeutung für die Verbrechensbekämpfung. Die unabhängigen Vermittler müssen sich hierbei ihrer Verantwortung bewusst sein, auch wenn ihr Geschäftsmodell zumeist auf einer langjährigen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Kunden beruht und daher für Missbrauch weniger anfällig ist, als Prozesse mit anonymen und unpersönlichen Abwicklungen“, sagt VOTUM-Vorstand Martin Klein.

In Zusammenarbeit mit dem GwG-Spezialisten Andreas Sutter haben die auf Finanzdienstleistungsrecht spezialisierten Rechtsanwälte Martin Klein und Norman Wirth einen Leitfaden entwickelt, der insbesondere Formulare und Arbeitshilfen für die praktische Umsetzung umfasst. Dieser richtet sich an alle unabhängigen Finanzanlagen- und Versicherungsvermittler in Deutschland, die unter das Geldwäschegesetz fallen.

Neu ist nun ein Katalog häufiger Fragen und dazugehöriger Antworten (FAQ), der von den Verbänden veröffentlicht wurde. Der FAQ-Katalog ergänzt den von Verbänden und disphere entwickelten Leitfaden zur GwG-Umnsetzung. Dieser Leitfaden umfasst bislang folgende Dokumente:

Der Leitfaden steht aber auch als Komplett-Word-Dokument mit Erklärung und allen zur Verfügung gestellten Arbeitshilfen zum Download bereit.