Betriebsschließungversicherung: „Das Wichtigste ist, dass Versicherer die Entscheidung akzeptieren“

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Die Zurich, die mit fünf Bedingungswerk-Formulierungen im Musterprozess vertreten war, werte das Urteil allerdings auch als Erfolg. So hätte das britische High Court entschieden, dass die überprüften Formulierungen keine Deckung für Betriebsunterbrechungen im Zusammenhang mit COVID-19 bieten, schreibt der Schweizer Versicherer in einer Pressemeldung. Weiter heißt es: „Zurich prüft derzeit die Auswirkungen des Urteils in Bezug auf die durch die FCA geprüften Police-Formulierungen anderer Versicherer. Die daraus resultierende Erhöhung der COVID-19-bezogenen Schadensersatzforderungen in der Schaden- und Unfallversicherung der Gruppe in Höhe von geschätzten USD 750 Millionen für das Gesamtjahr 2020 wird sich nicht wesentlich auf das Ergebnis der Gruppe auswirken.“

Ob die anderen betroffenen Versicherer rechtliche Schritte gegen die Entscheidung einleiten werden, ist derzeit noch unklar. Medienberichten zufolge, soll der australische Versicherer QBE juristische Schritte erwägen. QBE erwartet durch das Urteil Mehraufwendungen in Höhe von 54 Mio. Pfund. Der Versicherer Hiscox, von dem mit Abstand die meisten Bedingungsformulierungen überprüft worden, korrigierte seine Schadenerwartung nach unten und rechnet nun mit 150 Mio. Pfund weniger Kosten. Der Versicherer müsse bei weniger als einem Drittel seiner 34.000 betroffenen Policen zahlen.

Rechtsstreitigkeiten um die Leistungspflicht von Betriebsunterbrechungspolicen fanden u.a. auch in Frankreich und Deutschland statt. In Deutschland gibt es nicht die Möglichkeit, vergleichbare Musterprozesse wie in Großbritannien zu führen. Ein Rechtsgutachten von Prof. Seitz (LMU) sieht viele Versicherer in der Leistungspflicht.