Provisionsdeckel: Verbände kritisieren "planloses Handeln zum Schaden der Maklerschaft"

Quelle: geralt/pixabay

Ein zusätzliches Ärgernis für den BDVM ist, dass zukünftig nicht nur die Abschluss-, sondern auch die Bestandsprovisionen unter den Deckel fallen sollen. Der Hintergrund: Paragraph 7 Nummer 34c Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) sieht eine sehr weite Definition der Abschlussprovision vor, die auch sämtliche Vertriebsvergütung umfasst, die an den Fortbestand eines Vertrages oder mehrerer Verträge anknüpft. Auch diese Änderung war im ursprünglichen Vorschlag der BaFin nicht angedacht. Der Makler hat folglich auch keine Chancen, Einbußen bei der Abschlussvergütung dadurch auszugleichen, dass er viele treue Bestandskunden hat. Und dabei ist gar nicht sicher, ob die Einführung des Deckels in der jetzigen Form wirklich die Beratungsleistung im Sinne des Kunden stärken kann – zum Beispiel eine gewünschte Stärkung der Honorarberatung im Sinne des Kunden. Das wird am Beispiel Großbritannien ersichtlich:

Großbritannien: Provisionsverbot verteuert Honorare

Seit Einführung eines Provisionsverbots in Großbritannien sind Honorare teurer geworden gegenüber früher und teurer auch als die typischen deutschen Provisionen und Courtagen, wie Matthias Beenken, Professor am Fachbereich Wirtschaft der Fachhochschule Dortmund, in einem Interview mit dem Versicherungsboten ausführte. Zwar unterscheidet sich das britische Honorarsystem vom deutschen, wie der Experte einwendet – es handelt sich um eine Art Gebühren, die in Deutschland auch als „Courtage“ bezeichnet werden würden. Und doch gibt es auch mit Blick auf die deutsche Honorarberatung einiges zu bedenken.

So wird in allen Stellungnahmen der Verbände darauf verwiesen, dass der Gesetzgeber mit dem Le­bens­ver­si­che­rungs­re­form­ge­setz (LVRG) von 2014 zwar eine Stornohaftzeit von fünf Jahren für die Provision bei Lebensversicherungsverträgen festlegte (und damit schon eine Regelung schuf, die für eine schnelle Abschlussvergütung die Vermittler in Haftung nimmt). Für Honorare jedoch gibt es keine vergleichbare Stornohaftung. Zumal sich insbesondere Kunden mit geringem Einkommen oft gar keine Honorare leisten können. Und das wird insbesondere dann zum Problem, wenn Verträge von Stornierungen bedroht sein können – zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit, Krankheit, Ehescheidungen. Gerade in solchen Fällen könnten durch teure Honorare Beratungen wegfallen.

Gesetzentwurf wirkt nicht gut gemacht

Hier lohnt es sich, auf den Vorwurf des anderen Verbands eines „planlosen“ Handelns zurückzukommen: Der Entwurf erweckt tatsächlich den Eindruck eines „gut gemeint und schlecht gemacht“. Denn da viele Besonderheiten des Vermittler-Marktes (unterschiedlicher Status des Maklers und der Ausschließlichkeit) durch das Gesetz nicht bedacht werden, Versicherer in die Rolle von Hilfspolizisten gedrängt werden und da auch vage und unüberlegte Formulierungen des Gesetzentwurfs negativ auffallen, könnte das Gesetz letztendlich tatsächlich jenen „Sachwaltern der Kunden“ am meisten schaden, die bei größtmöglicher Unabhängigkeit von den Versicherern eine unabhängige Beratung der Kunden anstreben sowie einen stabilen Bestand.

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