Debeka Leben fiel 2017 mit Solvenzbericht bei BaFin durch

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Die BaFin hat im Jahr 2017 einen Solvenzbericht der Debeka Leben durchfallen lassen und deutliche Korrekturen eingefordert. Danach kam der Versicherer ohne Übergangsmaßnahmen nur noch auf eine Solvenzquote von 77 Prozent. Grund war, dass der Versicherer ein Niedrigzins-Risiken über einen Rückversicherer absichern wollte, was die Finanzaufsicht nicht akzeptiert hat. Das Problem hat sich aber mittlerweile erledigt: für 2018 stimmt die Ausstattung mit Eigenkapital wieder, wie ein Sprecher dem Versicherungsboten bestätigte.

Das war nichts: Wie erst jetzt bekannt wurde, ist die Debeka im Jahr 2017 bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durchgefallen. Der Versicherer musste seinen Solvenzbericht nachträglich ändern und speziell die Netto-Solvenzquote deutlich nach unten korrigieren, nachdem die Aufsichtsbehörde mit dem Daumen nach unten gezeigt hatte. Das berichtet am Freitag der Branchendienst „Versicherungsmonitor“. Ein Sprecher des Koblenzer Versicherers hat den Vorgang gegenüber dem Versicherungsboten bestätigt.

Seit 2017 müssen die Versicherer jährlich Solvenzberichte bei der BaFin hinterlegen sowie auf den hauseigenen Webseiten veröffentlichen, so sieht es das neue Versicherungs-Aufsichtsregime Solvency II vor. Damit sollen die Unternehmen zeigen, wie stabil und finanzstark sie sind und ob sie genug Kapital haben, um auch Krisen durchzustehen: etwa einen Börsencrash und mögliche Folgen wie Zinsstürze. Die sogenannten Solvency and Financial Condition Reports (SFCR) sehen auch vor, dass die Versicherer mögliche Krisenszenarien der Zukunft durchrechnen, wofür bestimmte Standardformeln vorgeschrieben sind.

Extremszenario mit rapide fallenden Zinsen: einfach Rückversicherer einschalten?

Stark vereinfacht ging es bei der Debeka um ein Extremszenario, bei dem die Zinsen auf dem Kapitalmarkt um fünf Prozent einbrechen: zugegebenermaßen ein sehr unwahrscheinlicher Vorgang. Hier wollte die Debeka ihren Finanzpuffer für hochverzinste Altverträge, die sogenannte Zinszusatzreserve (ZZR), über einen Rückversicherer weiter finanzieren. Die Annahme: mit dem Versicherer im Hintergrund, der das Risiko stark fallender Zinsen auffängt, könne man frisches Eigenkapital aufnehmen, um damit quasi die Zinszusatzreserve zu bedienen. Doch diese Lösung gab es noch gar nicht.

So musste die Debeka Leben ihre Netto-Solvenzquote nach unten korrigieren: von 108 Prozent auf 72,2 Prozent. Zur Erinnerung: Die BaFin verlangt eine Solvenzquote von mindestens 100 Prozent und kann vom Versicherer stabilisierende Maßnahmen fordern, wenn diese Kapitalausstattung nicht erreicht wird. Allerdings dürfen die Versicherer bis 2032 mit vereinfachten Regeln rechnen, müssen dies aber bei der BaFin beantragen: Relevant ist aktuell die Brutto-Quote. Bei diesem Wert hätte die Debeka die Vorgaben der BaFin erfüllt.

Das Problem habe aber nur für 2017 bestanden und gelte nicht mehr für den aktuellen Solvenzbericht, wie ein Debeka-Sprecher dem Versicherungsboten berichtet. Im laufenden Jahr kann der Versicherer alle Vorgaben der Finanzaufsicht erfüllen. „Der Bericht für das Jahr 2018 weist Quoten von 544,7 Prozent mit Übergangsmaßnahmen und 109,7 Prozent ohne Übergangsmaßnahmen aus. Die dort verwendeten Managementregeln sind mit der BaFin abgestimmt“, positioniert sich der Sprecher.

Weniger Kapitalpuffer notwendig

Ein Grund für die deutlich bessere Situation der Debeka ist auch, dass der Gesetzgeber die Anforderungen für die Zinszusatzreserve 2018 deutlich gelockert hat. Die Versicherer müssen nun deutlich weniger zurücklegen, nachdem sowohl Aktuare als auch die Anbieter selbst auf Reformen pochten.

Der Hintergrund: Seit 2011 sind die Versicherer verpflichtet, den zusätzlichen Kapitalpuffer anzusparen. Wie viel sie als Reserve einzahlen, orientiert sich an einem Referenzzins für langjährige Anleihen (sogenannte zehnjährige Euro-Zinsswapsätze laut Bundesbank). Diese gelten vermeintlich als besonders sicher. Zudem stecken auch die Lebensversicherer große Teile der Kundengelder in festverzinsliche Anlagen, weshalb diese als Referenz geeignet schienen.

Das Problem: Das Berechnungsverfahren für die ZZR orientierte sich an einem Marktumfeld, als für solche Anleihen noch ein Zins von zwei bis drei Prozent erzielt werden konnte: in heutigen Zeiten völlig unrealistisch. Je niedriger der Zins jedoch sinkt, desto mehr Kapital muss der Zinszusatzreserve zugeführt werden. Der Puffer blähte sich derart auf, dass er selbst zum Sicherheitsrisiko zu werden drohte.

Rund ein Drittel der Versicherer konnte die Reserve nicht mehr durch Erträge aus den Kapitalanlagen bedienen, sondern musste ebenfalls Kosten- und Risikogewinne in den Puffer stecken. Kein Wunder, mussten die deutschen Versicherer doch allein im Jahr 2018 rund 60 Milliarden Euro zusätzlich zurückhalten. Nach dem alten Rechenverfahren hätte sich die Reserve bis zum Jahr 2023 auf satte 180 Milliarden Euro aufblähen können, wenn die Zinsen im Keller bleiben, warnten Aktuare (der Versicherungsbote berichtete).

Hier forderte die Branche eine Korrektur: und wurde erhört. Allein für das Jahr 2018 hat der Gesetzgeber die Versicherer um 14 bis 16 Milliarden Euro entlastet. Davon profitiert nun auch die Debeka Leben. Weil die Regeln zur Berechnung der ZZR 2018 geändert worden seien, stelle sich die Frage nach Rückversicherungs-Lösungen nun nicht mehr, berichtet der Debeka-Sprecher.