Verbraucherzentrale rät zu Widerspruch gegen Kündigungen der Axa Kombirente

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Die Axa zeigt sich hart und wird die Widersprüche der Verbraucher nicht akzeptieren, so weiß das Versicherungsjournal. Man habe in den Vertragsbedingungen der Kombi-Rente ein Kündigungsrecht festgeschrieben, so berichtete ein Sprecher dem Fachportal. Auch handle es sich keineswegs um eine Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern um eine Unfall-Police: diese dürfe vom Versicherer einseitig aufgekündigt werden. Der Versicherungs-Ombudsmann habe sich in einem konkreten Fall dieser Auffassung angeschlossen. Wer nicht in die ungünstigere Alternative "Existenzschutz" wechseln will, wird folglich von der Axa vor die Tür gesetzt und steht ohne Absicherung da.

Unklar ist auch, ob die Verbraucher in einem Rechtsstreit triumphieren können. So muss Kerstin Becker-Eiselen gegenüber dem Versicherungsjournal einräumen, dass die Erfolgsaussichten vage sind. „Letztlich ist die Frage juristisch einfach nicht geklärt. Über die Aussichten kann man spekulieren, aber definitive Aussagen kann man dazu nicht treffen“, so die Verbraucherschützerin. Die Betroffenen müssen befürchten, dass sie bis in die höchste Instanz den Rechtsstreit durchfechten müssen - mit all dem damit verbundenen Aufwand und den Kosten.

Hoffnung könnte die sogenannte Musterfeststellungsklage bringen. Sie soll es Verbrauchern erlauben, dass sie sich vor Gericht von einem Verbraucherverband vertreten lassen, um gemeinsam gegen Konzerne zu klagen. Doch die Hürden sind sehr hoch. Innerhalb von zwei Monaten müssen sich mindestens 50 Menschen finden, die sich in ein Klageregister eintragen lassen und dann gemeinsam agieren wollen (der Versicherungsbote berichtete).

Doch ganz gleich, ob die Axa den Rechtsstreit für sich entscheidet: Der Image-Schaden ist schon da. Überregionale Medien haben über die Kündigungen der Unfall-Rente berichtet, darunter die Süddeutsche, FAZ, Handelsblatt und Focus Online. Indirekt steht die Axa dabei als Versicherer da, der seine Kund*innen im Regen stehen lässt, wenn er selbst schlecht kalkulierte. Es bleibt die Frage, ob damit der Schaden nicht größer ist, als wenn der Versicherer den Betroffenen mehr Entgegenkommen gezeigt hätte.