Provisionsdeckel - BdV fordert enge Fesseln auch für Lebensversicherer

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Nur die Provisionskosten zu deckeln, reicht nach Ansicht des BdV nicht aus. Den Versicherern müsse auch eine Höchstgrenze für die Verwaltungskosten vorgeschrieben werden, fordert Kleinlein. Es muss verhindert werden, dass Provisionen nur umbenannt werden und als Verwaltungskosten dann doch wieder den Versicherten schaden. „Wer abnehmen will, muss ja auch auf Zucker und Fett verzichten.“

Dass dies mehr ist als nur ein theoretisches Szenario, weiß der Verband aus eigener Erfahrung. Unter anderem gibt es eine Begrenzung bei den Provisionen bereits in der privaten Krankenversicherung. „Wir stehen bald vor einigen Gerichten um dagegen zu kämpfen, dass die Unternehmen durch zu hohe Verwaltungskosten eine Provisionsbeschränkung umgehen“, berichtet Kleinlein. Deshalb fordere der BdV einen "doppelten Kostendeckel – eine Beschränkung der Abschlusskosten und eine Beschränkung der Verwaltungskosten.“

Vertriebskosten sanken geringfügig

Das Bundesfinanzministerium hat diese Woche in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion erneut bekräftigt, dass es einen Provisionsdeckel in der Lebensversicherung anstrebt. So sollen die Abschlusskosten im Sinne der Kunden weiter gedrückt werden. Details für einen möglichen Gesetzentwurf seien aber noch nicht ausgearbeitet. Dabei nannte die Bundesregierung auch Zahlen:

Im Jahr 2014, als das LVRG in Kraft trat, betrugen die durchschnittlichen Abschlusskosten noch 6,3 Prozent der verdienten Bruttobeiträge. Bis zum Jahr 2017 sanken sie auf 5,8 Prozent. Die Abschlussvergütung der Vermittler sei im selben Zeitraum um gut fünf Prozent gesunken. Ärgerlich: konkrete Daten, wie sich die Vermittlervergütung im Leben-Neugeschäft entwickelt hat, kann die Regierung nicht vorlegen (der Versicherungsbote berichtete).