BaFin positioniert sich zu Run-off-Geschäft der Generali

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Wird der neue Inhaber der Run-off-Bestände geprüft, achtet die BaFin auch darauf, ob er in der Lage ist, den übernommenen Bestand angemessen zu verwalten. "Ein Prüfungsschwerpunkt liegt daher auf der technischen und betrieblichen Umsetzbarkeit der Transaktion“, erklärt die Finanzaufsicht im aktuellen BaFin-Journal. Das umfasse auch die Frage, ob bestehende Systeme und Mitarbeiter übernommen würden. Die BaFin könne verlangen, dass der Anbieter notfalls Strukturen ausbaue oder outsource, wenn die aktuellen Ressourcen nicht ausreichen.

Bonität und Risikofähigkeit beleuchtet

Darüber hinaus prüft die BaFin die Bonität des Erwerbers und dessen Fähigkeit, den Versicherer ausreichend zu kapitalisieren, so erklärt die Finanzaufsicht. Das beinhaltet auch, ob der Versicherer auf Krisensituationen vorbereitet ist und ein in Not geratenes Unternehmen aufzufangen.

„In der aufnehmenden Gruppe liegen in der Regel andere Verhältnisse vor als in der abgebenden Gruppe, was aus Kundensicht ein höheres oder niedrigeres Maß an Sicherheit bedeuten kann“, sagt Aufsichtschef Frank Grund. „Ist weniger Sicherheit zu befürchten, verlangen wir Absicherungsmaßnahmen.“ So müsse der Erwerber unter anderem eine ausreichende Kapitalausstattung nachweisen oder zusätzliche finanzielle Mittel im Rahmen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) hinterlegen, wenn dies als notwendig erachtet werde.

Allein das Inhaberkontrollverfahren sei so umfangreich, dass für das Zusammenstellen der notwendigen Unterlagen bei größeren Käufen mehrere Monate eingeplant werden müssten, versucht die BaFin Kritiker von Run-off-Verkäufen zu beschwichtigen. Entsprechend lange dauere auch die Genehmigung. Unter anderem war im Vorfeld des Generali-Deals kritisiert worden, dass mögliche Investoren im Ausland sitzen und ihre Konzernstruktur wenig transparent machen müssten, wodurch Kundinnen und Kunden ein Risiko entstehen könnte.