Helau und Alaaf! Versicherung für den Fasching

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Dass Alkohol am Steuer teuer werden und sogar den Versicherungsschutz kosten kann, sollte selbst dem ausgelassensten Jeck bekannt sein. So enthalten auch Kfz-Versicherungspolicen in der Regel eine Trunkenheitsklausel. Wer mehr getrunken hat als erlaubt, mit dem Auto einen Unfall verursacht und dabei einem Dritten schadet, kann dann vom Versicherer in Regress genommen werden oder geht gar ganz leer aus. Also sollten die Feierwütigen lieber auf Taxi, Bus oder Bahn ausweichen, wenn die Fruchtbowle zu gut geschmeckt hat.

Laut Deutschem Verkehrsgerichtstag darf der Versicherer bei einem Wert zwischen 0,5 und 1,1 Promille die Hälfte seiner Leistung kürzen. Liegt der Wert darüber, muss der Autofahrer den Schaden unter Umständen selbst zahlen.

Darüber hinaus droht weiterer Ärger. Bereits ab 0,3 Promille wird von einer "relativen Fahr­untüch­tig­keit" ausgegangen. Schon ab diesem Wert ist laut Straßenverkehrsrecht bei auf­fälliger Fahr­weise (z.B. Schlangen­linien) eine Straf­tat wegen Trunken­heit möglich, die eine hohe Geldstrafe oder gar Freiheitsstrafe zur Folge haben kann, wenn der Fahrer einen Unfall verursacht.