Erwerbsminderungsrente - Erhöhte Bezüge durch verbesserte Zurechnungszeiten

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Der Bundestag hat Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente beschlossen. Betroffene sollen ab 2018 drei weitere Beitragsjahre bis zum fiktiven Alter 65 hinzugerechnet bekommen.

Jährlich müssen etwa 170.000 Menschen frühzeitig in Rente gehen, da sie krankheitsbedingt nicht mehr – oder nur sehr eingeschränkt – arbeiten können.

Bereits 2014 hatte die Bundesregierung dafür gesorgt, dass die Erwerbsminderungsrenten steigen. Die Zurechnungszeiten wurden damals um zwei Jahre verlängert, von 60 Jahre auf 62 Jahre. Die Rente für Erwerbsgeminderte wurde so berechnet, als hätten Betroffene bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet.

Höhere Erwerbsminderungsrenten kosten 1,5 Milliarden Euro pro Jahr

Erwerbsminderungsrenten sollen künftig noch höher ausfallen. Ab 2018 soll die Zurechnungszeit schrittweise um drei Jahre verlängert werden. Rentenansprüche werden also zu einem fiktiven Renteneintritt von 65 hochgerechnet. Das hat der Bundestag am 1. Juni 2017 beschlossen.

Sobald das Gesetz wirkt, soll sich der durchschnittliche Zahlbetrag der Erwerbsminderungsrente seit 2013 um 143 Euro pro Person erhöhen. Die Mehrkosten für höhere EM-Renten kalkuliere das Bundesarbeitsministerium mit 1,5 Milliarden Euro pro Jahr. Das geht aus einer Pressemitteilung des Bundestags hervor.