GDV will Versicherer und Vermittler online von Beratungspflicht entbinden

Quelle: Geralt@Pixabay.com

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) will Versicherer und Vermittler von der Beratungspflicht im Fernabsatz entbinden. Damit schießt der Verband gegen eine geplante Vorschrift der EU-Vermittlerrichtlinie IDD. Der GDV-Vorstoss dürfte auch die Riege der Fintechs und online versierten Makler freuen. Einhergehend damit müssten sie künftig im Internet nicht mehr beraten und dokumentieren, wenn sie Versicherungen verkaufen.

Ende März befasst sich der Bundestag in erster Lesung mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie IDD. Nach aktuellem Stand müssten Versicherer künftig auch beim Fernabsatz Kunden beraten und dies dokumentieren. Bisher mussten Versicherungen den Kunden beim Online-Abschluss weder beraten, noch die Beratung dokumentieren.

"Unsere Erfahrungen zeigen aber, dass Verbraucher, die im Internet eine Versicherung abschließen, gerade nicht persönlich beraten werden wollen. Der Nutzen der Vorschrift ist also mehr als fraglich. Sicher wären hingegen der größere Aufwand und steigende Kosten. Das kann niemand wollen.", kritisiert Gerhard Müller, Vorsitzender des GDV-Vertriebsausschusses. In den Augen des Verbandes gehen die geplanten Neuregelungen komplett an der Realität vorbei.

In einem Interview auf der Homepage des Versicherer-Verband geht Müller noch weiter. So titelt der GDV: "Versicherer und Vermittler von der Beratungspflicht im Fernabsatz entbinden". Dabei will der Verband "kein Privileg für die Versicherer. Auch Vermittler sollten von der Beratungspflicht im Fernabsatz entbunden werden.", erklärt Müller. Gleichwohl sollten Kunden, wenn sie beraten werden wollen, selbstverständlich beraten werden.

Sollte der Gesetzgeber in diesem Punkt nicht einlenken, wünscht sich der Vorsitzende des GDV-Vertriebsausschusses, "dass Kunden künftig einfacher auf eine Beratung verzichten können.". Aktuell können Kunden nur per Unterschrift auf einem separaten Dokument auf eine Beratung verzichten. Hier wäre ein Beratungsverzicht per E-Mail wünschenswert, führt Müller weiter aus. "Diese Erleichterung sollte aber – anders als bislang vorgesehen – auch für Vermittler gelten. Sie bieten schließlich ebenfalls digitale Dienste an", erklärt er weiter.