Berufsunfähigkeitsversicherung: Verbraucherschutz aus Eigennutz?

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Berufsunfähigkeitsversicherung: Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und der BdV haben vor wenigen Tagen ein Positionspapier vorgestellt, in dem sie eine "Berufsunfähigkeit für alle" und eine umfangreichere Beratung fordern. Das Branchenmagazin vericherungstip kritisiert nun die darin erhobenen Forderungen. Diese würden darauf zielen, dass die Verbraucherverbände selbst ein größeres Stück vom Versicherungskuchen abbekommen.

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den wichtigsten Vorsorgeformen, da jeder vierte Erwerbstätige vor Erreichen des Rentenalters aus seinem Beruf ausscheidet. Weil aber die Versicherungen zunehmend dazu übergehen, Risikoberufe wie Dachdecker nur teuer oder gar nicht mehr zu versichern, haben jüngst der Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentrale NRW einen gesetzlich regulierten „Berufsunfähigkeitsschutz für alle“ gefordert. „Da das bestehende Modell der privaten Vorsorge sich für viele Berufstätige als untauglich erwiesen hat, muss es dringend reformiert werden“, fordern beide Verbände in einem gemeinsamen Positionspapier.

versicherungstip kritisiert: BdV und Verbraucherzentrale verfolgen eigennützige Ziele

Dieses Positionspapier hat sich nun wiederum die Redaktion des Branchendienstes versicherungstip angeschaut – und übt ihrerseits scharfe Kritik an den Verbraucherorganisationen. Zwar bestätigt auch versicherungstip, dass vereinzelte Reformen wünschenswert seien. Aber in den Forderungen von Verbraucherzentrale und BdV erkennt das Fachmagazin viele Inhalte, die an der Redlichkeit der Argumentation zweifeln lassen und ein Eigeninteresse verraten.

So wundert sich versicherungstip über die Behauptung, es gebe noch kein Netzwerk einer qualifizierten BU-Beratung. Im Positionspapier der Verbände heißt es konkret: “Um die Versicherungsnehmer (…) fachlich zu unterstützen, sind unabhängige, professionelle und flächendeckende Beratungsangebote nötig, die Hilfe bieten“. Hilfe soll den Verbrauchern unter anderem „bei der Antragstellung“ geboten werden, etwa bei „Beantwortung von Gesundheitsfragen“ sowie bei der Durchsetzung von Ansprüchen.

Doch genau diese unabhängige und professionelle Beratung gebe es bereits, kommentiert versicherungstip-Chefredakteur Erwin Hausen: zum Beispiel durch qualifizierte Versicherungsmakler. Diese sollen den Kunden nicht nur bei der Antragstellung unterstützen, sondern auch -als Sachverwalter des Kunden- bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Versicherer. Zwar stimmt versicherungstip grundsätzlich der These zu, dass Verbesserungen in der Beratung wünschenswert seien. „Aber der BdV und die Verbraucherzentrale haben wohl eher im Sinn, mit staatlicher Segnung ein Stück (mehr) vom Honorar-Beratungskuchen abzuhaben“ - also eine Beratung an den Maklern vorbei durchzusetzen.

Der BdV sei weder qualifizierter Versicherungsmakler noch noch Versicherungsberater, kritisiert Hausen. Vielmehr handle es sich bei der BdV Mitgliederservice GmbH um eine Versicherungsverkäuferin, die im Vermittlerregister eben nicht als unabhängiger Versicherungsmakler, sondern als Versicherungsvertreter eingetragen sei. Und auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sei weder registrierte Versicherungsvermittlerin noch Versicherungsberaterin. Gegenüber dem Kunden haftet die Verbraucherzentrale somit nicht für ihren Rat, ein Makler hingegen schon.

Kontrahierungszwang würde jene bestrafen, die sich frühzeitig um Absicherung bemühen

Ein weiteres Argument aus dem Positionspapier sieht versicherungstip kritisch. Zwar stimmt man mit den Verbraucherverbänden überein, dass größere Risikokollektive in der Berufsunfähigkeitsversicherung wünschenswert seien, um die Kosten für Risikoberufe zu senken. Denn in den letzten Jahren haben die Anbieter immer kleinere Gruppen gebildet, mit bitteren Folgen: Ein Gerüstbauer oder Dachdecker (Risikoklasse 5) muss mitunter tausende Euro mehr im Jahr zahlen als ein Anwalt oder Architekt, die ein geringeres Risiko haben, aus dem Beruf ausscheiden zu müssen. Allerdings gehen die Vorschläge von BdV und Verbraucherzentrale zu weit, kritisiert versicherungstip.

So schlagen die Verbraucherverbände u.a. vor, dass die Versicherer weit strenger dazu verpflichtet werden sollen, auch Risikoberufe zu versichern – mit einer Rente, die deutlich oberhalb der Grundsicherung liegen muss. versicherungstip warnt vor den Gefahren einer solchen Regelung: „Einen Kontrahierungszwang mit Mindestrente und ohne Gesundheitsprüfung halten wir für eine unverantwortliche sozialpolitische Wunschvorstellung. Abwarten und erst dann einen Vertrag abschließen und Prämien zahlen, wenn man (nachhaltig) erkrankt ist, ist ungerecht gegenüber denjenigen, die sich frühzeitig um eine Absicherung bemühen und schon jahrelang Prämien zahlen.“ Weil einige der Forderungen schlicht unrealistisch seien, entlarve sich das angeblich verbraucherorientierte Positionspapier von BdV und Verbraucherzentrale NRW als "Versuch, mehr Gelder in die eigene Organisation zu wirtschaften", kommentiert Hausen.

Doch Vorschläge, wie den aktuellen Fehlentwicklungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung (Rosinenpickerei bei der Auswahl der Risiken, stark steigende Prämien für bestimmte Risikogruppen, lange Rechtsstreitigkeiten bei Leistungsbewilligung etc.) entgegengewirkt werden kann, unterbreitet auch versicherungstip in seiner Pressemitteilung nicht. Die Argumentation des Branchenmagazins orientiert sich stattdessen stark an jener der Versicherungen, die keine Änderungen am Status Quo wünschen.