BaFin verzeichnet mehr als 16.000 Beschwerden über Anlageberater

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BaFin: Seit 2012 gelten infolge der Finanzkrise strengere Auflagen für Anlageberater. Dennoch waren 16.000 Bankkunden unzufrieden und reichten eine Beschwerde bei der deutschen Finanzaufsichtsbehörde BaFin ein. Die Grünen fordern nun strengere Regelungen und staatliche Testkäufe, um die Anlageberater strenger zu kontrollieren.

Tausende von Bankkunden fühlen sich schlecht beraten. Und das trotz der strengeren Auflagen für Anlageberater, die nach der Finanzkrise zum 1. November 2012 eingeführt wurden. Wie das Handelsblatt berichtet, verzeichnete die Finanzaufsicht BaFin im neuen Mitarbeiter- und Beschwerdenregister seit diesem Zeitpunkt bis einschließlich Juli 2014 16.274 Anzeigen. Das hat die Bundesregierung auf Anfrage der Grünen im Bundestag eingeräumt. Bußgelder oder Sanktionen wurden bisher noch nicht verhängt.

Strengere Auflagen für Anlageberater bringen wenig

Die nach der Finanzkrise eingeführten Maßnahmen sollten die Bankkunden vor einer schlechten Beratung und vor schlechten Produkten schützen. Doch diese Maßnahmen bringen laut der Grünen-Abgeordneten Bärbel Höhn wenig. „Außer frommen Gesprächen zwischen Aufsichtsbehörden und Vertriebsverantwortlichen in den Banken gibt es scheinbar keinen Effekt“, so Höhn gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Einen größeren Respekt gegenüber ihren Kunden würden Banken nur durch Bußgelder und staatliche Testkäufer entwickeln, mahnt die Finanzexpertin an.

Nach Angaben der Bafin lagen Ende 2013 insgesamt 9.720 Beschwerden vor. 4.019 gingen dabei auf das Konto von Privat- und Auslandsbanken und 3.234 auf Sparkassen/Landesbanken. Genossenschaftliche Banken erhielten 2.246 Anzeigen und Finanzdienstleister 221. Die meisten Beschwerden kamen im Juli 2014 aus Sachsen.

Die Anzahl der Beschwerden wurde in der Vergangenheit unterschätzt

In der Vergangenheit hatten die Spitzenverbände der Kreditwirtschaft im Beschwerdenregister von einer relativ geringen Zahl gesprochen. Der Grund hierfür lag darin, dass von der Kritik über Reklamationen bis hin zu tatsächlichen Beschwerden bei der BaFin alles registriert wird.

Unabhängig davon, ob eine Beschwerde begründet ist oder nicht: Jede Beschwerde muss von den Banken an die BaFin gemeldet werden. Zuerst werden die Beschwerden im Mitarbeiter- und Beschwerdenregister lediglich als Zahl erfasst. Die Beschwerden werden dann von Aufsehern auf einzelne Berater und Filialen zugeordnet. So wird erkannt, ob sich Beschwerden häufen und ob entsprechend eingegriffen werden muss. Im Melderegister sind alle Anlageberater und Vertriebsbeauftragte sowie ihre Vorgesetzten namentlich gelistet. Weit mehr als 180.000 waren es Ende 2013.