Mit 1,1 Milliarden Euro unterstützt der Bund 2013 sowie 2014 die Finanzierung der Krankenhäuser. Zum einen ist ein Versorgungszuschlag vorgesehen, der als prozentualer Aufschlag auf die DRG-Fallpauschalen ausgestaltet wurde. Die einzelnen Fallgruppen in dem diagnosebezogenen Klassifikationssystem erhalten ab dem 1. August 2013 1 Prozent, ab 2014 0,8 Prozent mehr Zahlungsmittel. Zum anderen wird eine anteilige Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen aus 2013 umgesetzt.

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2013 beläuft sich die Entlastung der Krankenhäuser damit 2013 auf etwa 415 Millionen Euro, 2014 auf rund 690 Millionen Euro. Insgesamt werden innerhalb der 18 Monate 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. 82 Prozent davon tragen die gesetzlichen Krankenversicherer, übrige Mittel werden über Beihilfen und die private Krankenversicherung abgedeckt. Entstehende Mehrausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung werden 2014 vollständig durch die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds gedeckt und führen somit nicht zu Zusatzbeiträgen.

Hygieneförderprogramm soll Infektionsschutz verbessern

Um Hygienemaßnahmen und die Anforderungen des Infektionsschutzgesetz umsetzen zu können, werden Krankenhäuser für Neueinstellung von Hygienepersonal in Teilzeit finanziell unterstützt. So werden bis 2014 beispielsweise 90 Prozent der zusätzlich entstehenden Personalkosten für Hygienefachkräfte in Teilzeitstellen gezahlt, die Personalkosten für Hygienefachärzte werden mit 75 Prozent aufgestockt.

Für Fort- und Weiterbildungen zum Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin gibt es über maximal fünf Jahre einen Zuschuss von 30.000 Euro im Jahr, Krankenhaushygienikerin oder zum Krankenhaushygieniker erhalten für zwei Jahre einen Zuschuss von 5.000 Euro für die strukturierte curriculare Fortbildung in Krankenhaushygiene. Hygienefachkräften werden zur Weiterbildung pauschal 10.000 Euro dazugezahlt.

Transplantationsgesetz: Verbot für Übermittlung falscher Daten an Eurotransplant

Auch im Transplantationsgesetz wurden Änderungen umgesetzt. Als Reaktion auf Manipulationen mit Patientendaten in einzelnen Transplantionszentren, damit Patienten auf der Warteliste bevorzugt werden, wurde nun ein Verbot ausgesprochen: Die falsche Erhebung, Dokumentation oder Übermittlung des Gesundheitszustandes eines Patienten an Eurotransplant ist künftig verboten. Der Verstoß wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet. Entsprechende Richtlinien der Bundesärztekammer müssen vor dem Bundesministerium für Gesundheit begründet und von diesem bewilligt werden.

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Neben diesen Änderungen wurden Maßnahmen zur Entlastung für säumige Beitragszahler sowie ein Notlagentarif in der privaten Krankenversicherung eingeführt.

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