Die Hallesche Krankenversicherung startet mit einer eigenen Pflege-Bahr-Versicherung am Markt und zieht, entsprechend der Entwicklung in der Branche, nach. Der Tarif zur staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung heißt bei der Halleschen FÖRDERbar und erstattet in der Pflegestufe III mindestens 600 €. In den Pflegestufen 0 (Demenz), I und II werden 10 %, 20 % bzw. 30 % der Leistung aus Pflegestufe III erstattet. Wegen einer Vorerkrankung wird kein Antrag abgelehnt; es wird weder ein Beitragszuschlag erhoben noch ein Leistungsausschluss vereinbart.

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Pflege-Bahr der Halleschen heißt FÖRDERbar

Leistungen aus einer staatlich geförderten Pflegeversicherung werden in der Regel frühestens fünf Jahre nach Vertragsabschluss fällig. Die Hallesche verzichtet bei Pflegebedürftigkeit aufgrund eines Unfalls auf diese Wartezeit. Ein genereller Verzicht auf die fünfjährige Wartezeit kann vereinbart werden, wenn der Versicherte bestätigt, dass er nicht an bestimmten, im Antrag erfragten Krankheiten leidet bzw. in den letzten fünf Jahren daran gelitten hat. Eine Kombination mit dem Pflege-Schutzbrief OLGA ist möglich.

Neuer bKV-Tarif VORSORGEplus

Auch im Bereich der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) hat die Hallesche neue Angebote. Ist der Tarif VORSORGEplus vereinbart, erhalten die Mitarbeiter alle zwei Jahre individuelle Vorsorge-Schecks und können so empfohlene ärztliche Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen, die von der Kasse nicht bezahlt werden.

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Die Vorsorge-Schecks gibt es ab dem 17. Lebensjahr. Für Frauen und Männer werden in verschiedenen Lebensaltern unterschiedliche Untersuchungen angeboten. Eine 36-jährige Frau erhält beispielsweise Vorsorge-Schecks im Wert von mehr als 600 Euro. Jeder Mitarbeiter, ob gesetzlich oder privat versichert, kann die Vorsorge-Schecks bei seinem Arzt einreichen. Der Arzt rechnet seine Kosten dann direkt mit der Hallesche ab. Der bKV-Tarif kostet pro Mitarbeiter und Monat einen Einheitsbeitrag von 9,70 Euro.

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